Aktuelles

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    Solaranlagen in der Dorfzone – Anpassung Bewilligungspraxis
    Mitteilung vom

    Die Nutzung der Solarenergie hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene wurden schrittweise angepasst, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Während Solaranlagen früher grundsätzlich baubewilligungspflichtig waren, sind heute zahlreiche Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei und lediglich meldepflichtig. Die gesetzlichen Vorgaben wurden dabei mehrfach weiterentwickelt und zuletzt per 1. Januar 2026 auch auf bestimmte Fassadenanlagen ausgeweitet.

    Diese Entwicklung hat den Gemeinderat dazu veranlasst, die bisherige Praxis bei der Beurteilung von Solaranlagen in der Dorfzone zu überprüfen.

    Neue Grundlage für die Beurteilung

    Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. August 2026 beschlossen, die kantonale Solarbroschüre «Solaranlagen – Grundlagen zur Erstellung», 4. Auflage, April 2026, des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau künftig als Grundlage für die Beurteilung der gestalterischen Anforderungen an Solaranlagen anzuwenden.

    Die kantonale Broschüre berücksichtigt sowohl das öffentliche Interesse an der Nutzung der Solarenergie als auch die Anforderungen an eine gute gestalterische Einordnung. Sie sieht eine Beurteilung im Einzelfall vor und enthält konkrete Grundsätze zu Standort, Montageart, Grösse und Anordnung, Form sowie Farb- und Materialwahl.

    Mehr Spielraum für Photovoltaikanlagen

    Insbesondere bei bestehenden Gebäuden in der Dorfzone sollen Photovoltaikanlagen künftig grundsätzlich ermöglicht werden, sofern sie sich ausreichend in die bestehende Dachlandschaft einfügen.

    Bei Aufdachanlagen wird beispielsweise auf eine kompakte und regelmässige Anordnung der Module sowie auf eine möglichst gute Abstimmung mit der Form und Farbgebung der bestehenden Dachfläche geachtet. Die Aufbauhöhe soll auf das technisch notwendige Mass beschränkt werden.

    Damit wird die bisherige Bewilligungspraxis gelockert. Ziel ist es, die Nutzung der Solarenergie nicht durch übermässige gestalterische Anforderungen unnötig zu erschweren.

    Ortsbildschutz bleibt gewährleistet

    Die Lockerung bedeutet jedoch keine generelle Bewilligung von Solaranlagen unabhängig von deren Gestaltung. Jedes Vorhaben wird weiterhin unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

    Besondere Beachtung gilt weiterhin schützenswerten Ortsbildern und Gebäuden. Bestehende gesetzliche Bewilligungspflichten sowie übergeordnete Schutzinteressen, insbesondere der kantonale und nationale Denkmal- und Ortsbildschutz, bleiben vorbehalten.

    Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Anwendung der kantonalen Solarbroschüre eine ausgewogene Interessenabwägung möglich ist. Gleichzeitig wird eine einheitliche, nachvollziehbare und verhältnismässige Bewilligungspraxis geschaffen.

    Mit der neuen Praxis soll ein Beitrag dazu geleistet werden, das Potenzial der Solarenergie auch in der Dorfzone besser zu nutzen und gleichzeitig die Qualität des Ortsbildes zu erhalten.

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    Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
    Mitteilung vom

    Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist bis 27. Juli 2026 sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.

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    Auswertung des Sotomo-Gemeindereports
    Mitteilung vom

    Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Fritz Diebold, Ellen Weber, Marigona Kamenica, Jean-Marc Benz sowie Hannes Grossen, hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Auswertung und Analyse des Sotomo-Gemeindereports auseinandergesetzt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen wurden dem Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 24. August 2026 präsentiert und erläutert. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse aus der Arbeit der Arbeitsgruppe liegt diesem Mitteilungsblatt als separater Bericht bei und gibt der Bevölkerung einen Einblick in die Ergebnisse der Auswertung. Medienanfragen im Zusammenhang mit dem Sotomo-Gemeindereport und dessen Auswertung sind direkt an den Gemeindeammann Daniel Knappe zu richten.

    Der Gemeinderat dankt allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe herzlich für die geleistete Arbeit, das grosse Engagement und den wertvollen Einsatz zugunsten der Gemeinde Birrhard.

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    Wald im Raum Birrfeld meiden
    Mitteilung vom

    Der Gewittersturm von heute Morgen hat in den Wäldern teilweise grosse Schäden angerichtet. Noch immer können Bäume umstürzen oder unter gefährlicher Spannung liegen.

    Bitte betreten Sie die Wälder und Waldstrassen im Raum Birrfeld derzeit nicht und halten Sie sich von umgestürzten Bäumen fern.

    Bitte informieren Sie auch andere Personen in Ihrem Umfeld.

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    Unwetter: Strassensperrungen in Birrhard
    Mitteilung vom

    Das heutige Unwetter hat unser Dorf stark in Mitleidenschaft gezogen. Polizei und Feuerwehr bitten darum, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner sowie der öffentliche Verkehr durch das Dorf fahren. Wir bitten alle übrigen Verkehrsteilnehmenden, Birrhard wenn möglich grossräumig zu umfahren.

    Strassensperrungen:

    • Langgasse: gesperrt bis heute Abend

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten um Vorsicht.

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    Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe Kanton Aargau (Stufe 4)
    Mitteilung vom

    Die tieferen Temperaturen und der Regen der vergangenen Tage führen betreffend die Brandgefahr zu einer leichten Entspannung, weshalb das absolute Feuerverbot im Freien und das kantonale Feuerwerksverbot per 27. August 2026 um 12.00 Uhr aufgehoben werden können. Die Niederschläge waren aber wenig ergiebig, und die Trockenheit hält an. Dies führt betreffend die Waldgebiete zu einem weiterhin hohen Risiko von Bränden.

    Das Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand, das seit Mittwoch, 24. Juni 2026, 18 Uhr, gilt, bleibt deshalb bis auf Weiteres bestehen.

    • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
    • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

    Vorsicht beim Feuern, Grillieren und Bräteln

    Aufgrund der Trockenheit besteht nach wie vor im Wald, im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist wieder zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Das Verwenden von Gas- und Elektrogrill ist bei vorsichtigem Einsatz auch im Wald zulässig.

    Durch verantwortungsbewusstes Verhalten tragen Sie dazu bei, Brände zu verhinden. Vielen Dank.

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    Bewässerung der Gemüsefelder
    Mitteilung vom

    Auch in diesem Jahr erfolgte die Bewässerung der Gemüsefelder durch das Wasser aus der Reuss. Die Nutzung des Reusswassers ermöglicht eine zuverlässige Versorgung der Kulturen mit dem notwendigen Wasser und unterstützt damit eine nachhaltige und regionale Bewirtschaftung der Gemüsefelder. Die Möglichkeit zur Wasserentnahme aus der Reuss ist jedoch nicht selbstverständlich. Die betroffenen Gemüseanbau- und Landwirtschaftsbetriebe mussten hierfür aufwendige Bewilligungsverfahren mit entsprechenden Hürden und Kosten in Kauf nehmen.  Der Gemeinderat anerkennt diesen zusätzlichen Aufwand ausdrücklich und dankt den Gemüsebauern und Landwirten sowie allen Beteiligten für ihr Engagement, die gute Organisation und den verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser.

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    Baubewilligungen wurden erteilt:
    Mitteilung vom
    • Gemüse Käser AG, Birmenstorf AG, Ödhus 1, Parzelle Nrn. 42, 39, 41, 565, 396, 4, 10, 11, 9, Bewässerungsleitung "Vierbrunnen"
    • Benz Jean-Marc und Debora, Birrhard, Dorfstrasse 84 Parzelle Nr. 141, Erweiterung und Überdachung Pergola, Dachersatz Schopf und PV-Anlage
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    Gelungener Schulstart mit vielen guten Wünschen
    Mitteilung vom

    Am Montag, 10. August 2026, starteten die Schülerinnen und Schüler mit viel Freude und Motivation ins neue Schuljahr. Zum Schulstart wurde gemeinsam mit den Kindern eine besondere Sonne gestaltet. Auf die einzelnen Sonnenstrahlen durften die Kinder ihre persönlichen Wünsche für das neue Schuljahr schreiben. Dabei entstand eine bunte Sammlung von Gedanken und Hoffnungen – von Freude am Lernen über gute Freundschaften bis hin zu Mut, Zusammenhalt und vielen schönen gemeinsamen Erlebnissen. Der Gemeinderat wünscht allen Schülerinnen und Schülern sowie dem gesamten Lehrerteam ein erfolgreiches und spannendes neues Schuljahr. 

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    Dienstjubiläum Tina Rüttimann
    Mitteilung vom

    Am 9. August 2026 feierte Tina Rüttimann, Leiterin Tagesstrukturen, ihr 5-jähriges Dienstjubiläum in der Schule Birrhard. Der Gemeinderat und die Verwaltung gratulieren ihr herzlich und danken ihr für die geleistete Arbeit und die grosse Einsatzbereitschaft zu Gunsten der Gemeinde. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.