Aktuelles

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    Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 20. Juni 2025
    GV
    Mitteilung vom

    Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die nachfolgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2025 veröffentlicht:

     

    Zahl der Stimmberechtigten laut Stimmregister             575

    Beschlussquorum (gemäss § 30 GG) = 1/5                   115

    Anwesend bei Beginn der Verhandlungen                       37

    Stimmbeteiligung                                                       6.43 %

    Absolutes Mehr                                                                 19

    Folgende Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2025 unterliegen dem fakultativen Referendum. Eine allfällige Urnenabstimmung kann von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung schriftlich verlangt werden.

    1. Genehmigung des Protokolls vom 15. November 2024 -> Genehmigung
    2. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2024 -> Genehmigung
    3. Genehmigung der Rechnung 2024 -> Genehmigung

    Versammlungsbeginn:  20:00 Uhr               Versammlungsende:  20:24 Uhr

    Ablauf der Referendumsfrist: 4. August 2025

     

    Unter Verschiedenem informierte Gemeindeammann Daniel Knappe über die anstehenden Anlässe sowie über die Gesamterneuerungswahlen vom 28. September 2025. Gesucht werden nach wie vor zwei Finanzkommissionsmitglieder sowie ein Stimmenzähler-Ersatzmitglied. 

    Die Gemeindeversammlung fand erstmalig im Freien statt. (siehe Foto)

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    Schleppflugzeuge – Einhaltung Mindestflughöhe im Wohngebiet
    Mitteilung vom

    Sollten Sie feststellen, dass die Mindestflughöhe der Schleppflugzeuge im Wohngebiet nicht eingehalten wird, melden Sie sich bitte direkt beim Flugplatz Birrfeld – 056 464 40 40.

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    Wespen- oder Hornissennest entfernen
    Mitteilung vom

    Wespen und Hornissen sind nützliche Insekten, können aber in bestimmten Fällen für Menschen lästig oder gefährlich werden. Deshalb sollen die Nester nur dort, wo es unumgänglich notwendig ist, vernichtet werden.

    Die IKA Werkhof Birrfeld entfernt Nester auf dem Gemeindegebiet der Einwohnergemeinden Birrhard, Birr und Lupfig. Kann die Entfernung des Nests von der IKA Werkhof Birrfeld nicht selbst erledigt werden, ist die Auftraggeberin oder der Auftraggeber für den Beizug anderer Spezialisten verantwortlich. 

    Aufträge zur Entfernung von Nestern werden telefonisch unter 056 464 68 00 oder mittels E-Mail an info@werkhof-birrfeld.ch entgegengenommen (Pikettnummer: 056 464 68 11). 

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    Feierliche Schulhauseinweihung in Birrhard
    Einweihung
    Mitteilung vom

    Am 20. Juni 2025 wurde in Birrhard ein besonderes Kapitel der Gemeinde geschrieben: Mit einer feierlichen Einweihung wurde das neue Schulhaus offiziell seiner Bestimmung übergeben. Bei strahlendem Wetter und in festlicher Atmosphäre versammelten sich zahlreiche Gäste – darunter Schülerinnen und Schüler, Eltern, Behördenmitglieder sowie interessierte Einwohnerinnen und Einwohner.

    Der Anlass begann mit einer herzlichen Begrüssung und Ansprache durch den Gemeindeammann Daniel Knappe, der die Bedeutung des Projekts für die Zukunft der Bildung in Birrhard betonte. 

    Im Anschluss konnten die interessierten Gäste unter kundiger Führung das Schulhaus besichtigen.

    Bei einem gemütlichen Apéro klang der Festtag aus – mit vielen Gesprächen, Begegnungen und spürbarer Freude über das gelungene Bauwerk.

    Die Schulhauseinweihung in Birrhard war nicht nur ein festlicher Anlass, sondern auch ein starkes Zeichen für die Investition in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen der Gemeinde.

    Im Anschluss der Schulhauseinweihung fand die Gemeindeversammlung statt.

                  

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    Mitteilungsblatt Nr. 11 vom 03.07.2025
    Mitteilung vom
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    Dienstjubiläum Helen Ramseier
    Mitteilung vom

    Am 1. Juli 2025 feiert Helen Ramseier, Gemeindeweibel, ihr 15-jähriges Dienstjubiläum in der Gemeinde Birrhard. Der Gemeinderat und die Verwaltung gratulieren ihr herzlich und danken ihr für die geleistete Arbeit und die grosse Einsatzbereitschaft zu Gunsten der Gemeinde. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

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    Mitteilungsblatt Nr. 10 vom 19.06.2025
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage Veranstaltung im Wald
    Mitteilung vom
     Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
     Zeit:Vom 20.06.2025 bis 21.07.2025 während den ordentlichen Bürostunden
     Gesuchsteller:Verein Birreter Weihnachtsmarkt
     Veranstaltung:Weihnachtsmarkt 2025 vom 22. November 2025

    Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Das Gesuch liegt vom 20. Juni 2025 bis 21. Juli 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.

    Gegen die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.

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    Öffentliche Auflage Baugesuch
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
    Zeit:Vom 20.06.2025 bis 21.07.2025 während den ordentlichen Bürostunden

    Einwände:

     

     

     

     

     

    Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

     

    Bauherrschaft:Furter Annelise, Dorfstrasse 8, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:Castor Huser Architekten, Kronengasse 27, 5400 Baden
    Lage des Baugrundstückes:Dorfstrasse 8 / Parzelle Nr. 460
    Bauprojekt:Ersatz Fensterfront Erdgeschoss
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    Entsorgung von Hundekot
    Mitteilung vom

    Bei der Gemeindeverwaltung sind Reklamationen eingegangen, weil einzelne Hundehalter den Hundekot auf dem Trottoir bzw. fremden Hausplatz liegen lassen.

    Hundekot auf Trottoirs, Strassen und Wegen, sowie Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten usw. ist für jedermann ärgerlich. Auf dem ganzen Gemeindegebiet befinden sich an mehreren Standorten Robidog-Behälter und Abfalleimer, weshalb wir die Hundehalter bitten, den Hundekot mit den zur Verfügung stehenden Säckchen aufzunehmen und zu entsorgen. Robidog-Säckchen können auch auf der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.