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Seniorenausfahrt 2026
Mitteilung vomDie diesjährige Seniorenausfahrt führte 37 Teilnehmende nach Murten zum Mittagessen.
Anschliessend ging die Fahrt weiter nach Urtenen-Schönbühl, wo der obligate Nussgipfel
wartete. Bei herrlichem Sonnenschein genossen alle einen geselligen und abwechslungsreichen Tag in bester Gesellschaft.
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Entsorgung von Hundekot
Mitteilung vomBei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Reklamationen ein, weil einzelne Hundehalter den Hundekot auf dem Trottoir bzw. fremden Hausplatz liegen lassen. Hundekot auf Trottoirs, Strassen und Wegen, sowie Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten usw. ist für jedermann ärgerlich. Auf dem ganzen Gemeindegebiet befinden sich an mehreren Standorten Robidog-Behälter und Abfalleimer, weshalb wir die Hundehalter bitten, den Hundekot mit den zur Verfügung stehenden Säckchen aufzunehmen und zu entsorgen. Robidog-Säckchen können auch auf der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.
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Mitteilungsblatt Nr. 17 vom 17.09.2026
Mitteilung vom -
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Verfallsanzeigen Steuern 2026
Mitteilung vomAnfangs Jahr haben Sie die prov. Steuerrechnung 2026 erhalten. Zur Information, wieviel vom laufenden Steuerjahr noch offen ist, werden jeweils Mitte September Verfallanzeigen verschickt. Die Steuern 2026 sind bis 31. Oktober 2026 (allgemeiner Fälligkeitstermin) zu begleichen. Für verspätete Zahlungen ist ab Verfall ein Verzugszins von 4.5 % (Kalenderjahr 2026) geschuldet.
Die provisorische Rechnung 2026 basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Entspricht dies nicht Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Fälligkeit das regionale Steueramt Windisch 056 460 09 30 oder
steueramt@windisch.ch zwecks Anpassung. Mit dem Steuerrechner (www.ag.ch/steuern) können Sie einfach berechnen, wie viel Steuern Sie voraussichtlich bezahlen müssen.Bei Zahlungsschwierigkeiten bitte rechtzeitig bei der Abteilung Finanzen melden, Tel. 056 225 17 39, oder per E-Mail finanzverwaltung@birrhard.ch, um rechtzeitig vor Fälligkeit der Rechnung eine Lösung zu finden. Ohne vorherige Zahlungsvereinbarung wird Anfangs November 2026 eine gebührenpflichtige Mahnung (Fr. 35.-) zugestellt.
Vielen Dank für die fristgerechte Begleichung der Steuern und die bereits geleisteten Zahlungen.
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Herabstufung Waldbrandgefahr: Neu gilt die Stufe 3
Mitteilung vomDer Kanton Aargau hat die Waldbrand-Gefahrenstufe herabgestuft. Ab 16. September 2026, 12.00 Uhr gilt die Stufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr). Trotzdem ist weiterhin Vorsicht geboten.
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Entspannung der Lage hinsichtlich der Trockenheit geführt. Die Böden weisen wieder eine höhere Feuchtigkeit – wenn auch auf tiefem Niveau – auf. Per 16. September 2026 um 12 Uhr gilt aus diesem Grund die Waldbrand-Gefahrenstufe 3. Das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand ist aufgehoben. Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten tragen Sie dazu bei, Brände zu verhinden. Vielen Dank.
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Erhöhte Vorsicht im Wald aufgrund von Trockenheitsschäden
Mitteilung vomDie anhaltende Hitze und Trockenheit des Sommers 2026 haben im Aargauer Wald deutliche Spuren hinterlassen. Auf über der Hälfte der Waldfläche sind bereits Auswirkungen wie verfrühte Laubverfärbungen, vorzeitiger Laubfall, abbrechende Äste oder absterbende Bäume festzustellen.
Dadurch ist auch das Risiko von plötzlich abbrechenden Ästen oder umstürzenden Bäumen erhöht. Insbesondere bei grossen Laubbäumen ist deshalb besondere Vorsicht geboten.
Die Bevölkerung wird gebeten, sich bei Waldbesuchen aufmerksam und umsichtig zu verhalten. Ein Aufenthalt im Wald erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Die wichtigsten Verhaltensempfehlungen sind im beiliegenden Merkblatt von WaldAargau und dem Aargauer Forstpersonalverband zusammengefasst.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten im Wald.
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Solaranlagen in der Dorfzone – Anpassung Bewilligungspraxis
Mitteilung vomDie Nutzung der Solarenergie hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene wurden schrittweise angepasst, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Während Solaranlagen früher grundsätzlich baubewilligungspflichtig waren, sind heute zahlreiche Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei und lediglich meldepflichtig. Die gesetzlichen Vorgaben wurden dabei mehrfach weiterentwickelt und zuletzt per 1. Januar 2026 auch auf bestimmte Fassadenanlagen ausgeweitet.
Diese Entwicklung hat den Gemeinderat dazu veranlasst, die bisherige Praxis bei der Beurteilung von Solaranlagen in der Dorfzone zu überprüfen.
Neue Grundlage für die Beurteilung
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. August 2026 beschlossen, die kantonale Solarbroschüre «Solaranlagen – Grundlagen zur Erstellung», 4. Auflage, April 2026, des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau künftig als Grundlage für die Beurteilung der gestalterischen Anforderungen an Solaranlagen anzuwenden.
Die kantonale Broschüre berücksichtigt sowohl das öffentliche Interesse an der Nutzung der Solarenergie als auch die Anforderungen an eine gute gestalterische Einordnung. Sie sieht eine Beurteilung im Einzelfall vor und enthält konkrete Grundsätze zu Standort, Montageart, Grösse und Anordnung, Form sowie Farb- und Materialwahl.
Mehr Spielraum für Photovoltaikanlagen
Insbesondere bei bestehenden Gebäuden in der Dorfzone sollen Photovoltaikanlagen künftig grundsätzlich ermöglicht werden, sofern sie sich ausreichend in die bestehende Dachlandschaft einfügen.
Bei Aufdachanlagen wird beispielsweise auf eine kompakte und regelmässige Anordnung der Module sowie auf eine möglichst gute Abstimmung mit der Form und Farbgebung der bestehenden Dachfläche geachtet. Die Aufbauhöhe soll auf das technisch notwendige Mass beschränkt werden.
Damit wird die bisherige Bewilligungspraxis gelockert. Ziel ist es, die Nutzung der Solarenergie nicht durch übermässige gestalterische Anforderungen unnötig zu erschweren.
Ortsbildschutz bleibt gewährleistet
Die Lockerung bedeutet jedoch keine generelle Bewilligung von Solaranlagen unabhängig von deren Gestaltung. Jedes Vorhaben wird weiterhin unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.
Besondere Beachtung gilt weiterhin schützenswerten Ortsbildern und Gebäuden. Bestehende gesetzliche Bewilligungspflichten sowie übergeordnete Schutzinteressen, insbesondere der kantonale und nationale Denkmal- und Ortsbildschutz, bleiben vorbehalten.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Anwendung der kantonalen Solarbroschüre eine ausgewogene Interessenabwägung möglich ist. Gleichzeitig wird eine einheitliche, nachvollziehbare und verhältnismässige Bewilligungspraxis geschaffen.
Mit der neuen Praxis soll ein Beitrag dazu geleistet werden, das Potenzial der Solarenergie auch in der Dorfzone besser zu nutzen und gleichzeitig die Qualität des Ortsbildes zu erhalten.
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Auswertung des Sotomo-Gemeindereports
Mitteilung vomDie Arbeitsgruppe, bestehend aus Fritz Diebold, Ellen Weber, Marigona Kamenica, Jean-Marc Benz sowie Hannes Grossen, hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Auswertung und Analyse des Sotomo-Gemeindereports auseinandergesetzt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen wurden dem Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 24. August 2026 präsentiert und erläutert. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse aus der Arbeit der Arbeitsgruppe liegt diesem Mitteilungsblatt als separater Bericht bei und gibt der Bevölkerung einen Einblick in die Ergebnisse der Auswertung. Medienanfragen im Zusammenhang mit dem Sotomo-Gemeindereport und dessen Auswertung sind direkt an den Gemeindeammann Daniel Knappe zu richten.
Der Gemeinderat dankt allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe herzlich für die geleistete Arbeit, das grosse Engagement und den wertvollen Einsatz zugunsten der Gemeinde Birrhard.
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Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Mitteilung vomNach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist bis 27. Juli 2026 sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.
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Mitteilungsblatt Nr. 16 vom 03.09.2026
Mitteilung vom