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Karton- und Papiersammlung vom 8. November 2025
Mitteilung vomDie nächste Papiersammlung findet statt am Samstag, 8. November 2025. Das Altpapier und Karton muss um 08.00 Uhr in handlich geschnürten, separaten Bündeln am Strassenrand bereitgelegt sein.
Es ist unbedingt zu beachten: In Papiertragtaschen oder Kartonschachteln bereitgestelltes Material wird nicht mitgenommen. Für Altpapier und Karton sind je separate, gut verschnürte Bündel zu machen. Diese sollten nicht zu schwer sein. Die Sammelnden danken für Ihr Verständnis.
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Gemeindeversammlung vom 14. November 2025, 20.00 Uhr, Mehrzweckhalle Birrhard
Mitteilung vomDie Akten zur Gemeindeversammlung liegen vom 31. Oktober bis 14. November 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Hier können die nachfolgenden Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden:
- Budget 2026 der Einwohnergemeinde Birrhard
Auf Wunsch kann das Budget 2026 auch in Papierform bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Traktanden:
- Genehmigung des Protokolls vom 20. Juni 2025
- Genehmigung des Budgets 2026, inkl. Festsetzung des Steuerfusses auf 109%
- Verschiedenes
Mit Apéro vor der Versammlung von 19.00 – 20.00 Uhr.
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Räbeliechtliumzug 2025
Mitteilung vomAm Donnerstag, 6. November 2025 veranstalten die Schülerinnen und Schüler der Schule Birrhard den traditionellen Räbeliechtliumzug.
Besammlung ist um 17.40 Uhr, Abmarsch um 18.00 Uhr. Umzugsroute: Schulhaus - Schulstrasse - Dorfstrasse - Langgass - Hinterreistrasse - Tanneraistrasse - Dorfstrasse - Schulstrasse - Schulhaus. In der Nähe der Bushaltestelle Unterdorf, in der Mitte der Hinterreistrasse, sowie bei der Verzweigung Tanneraistrasse/Mitteldorfstrasse, wird gestoppt und die Kinder werden ihre Gesangskünste zum Besten geben. In der Arena neben dem Schulhaus (bei der Turnhalle) werden zum Abschluss des Umzugs alle Lieder nochmals gesungen.
Der Umzug dauert etwa eine Stunde. Während des Umzuges wird die Strassenbeleuchtung entlang der Routen ausgeschaltet sein, damit die Lichter der Kinder besonders schön strahlen können.
Nach dem Umzug dürfen wir den Apéro geniessen, den die Schülerinnen und Schüler vorbereitet haben.
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ÖFFENTLICHE AUFLAGE BAUGESUCHE
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei Birrhard Zeit: Vom 24.10.2025 bis 24.11.2025 während den ordentlichen Bürostunden Einwände:
Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Bauherrschaft und Projektverfasser: Nonevel AG, Langgass 2, 5244 Birrhard Lage des Baugrundstückes: Langgass 2 / Parzelle Nr. 298 / Arbeitszone 1 Bauprojekt: Einbau Rolltor und Rampe Bauherrschaft: Deveci Ali, Mert, Melisa, Melek, Dorfstrasse 79, 5244 Birrhard Projektverfasser: Steinblick AG, Täfernstrasse 2, 5405 Dättwil AG Lage des Baugrundstückes: Dorfstrasse 79 / Parzelle Nr. 613 / Dorfzone Bauprojekt: Sichtschutzwand (nachträglich) -
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ÖFFENTLICHE AUFLAGE BAUGESUCHE
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei Birrhard Zeit: Vom 10.10.2025 bis 10.11.2025 während den ordentlichen Bürostunden Einwände:
Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Bauherrschaft: Nef Thomas und Guido, Langgass 4, 5244 Birrhard Projektverfasser: Urs Müller Architekten + Planer AG, Bärengässli 9, 5610 Wohlen Lage des Baugrundstückes: Langgass 4 / Parzelle Nr. 71 / Arbeitszone 1 Bauprojekt: Projektänderung zu bewilligten Padel-Courts
Anpassungen Fenster, Türen und Schiebetor, Fassadeneinschnitt im Zugangsbereich, Anpassungen Umgebungsgestaltung und Kanalisation (ohne Profilierung)
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Amtliche Publikation der Ergebnisse zu den Gesamterneuerungswahlen von 5 Mitgliedern des Gemeinderates für die Amtsperiode 2026/2029 vom 28. September 2025
Mitteilung vomAnzahl Stimmberechtigte 583
In Betracht fallende Wahlzettel 291
Stimmbeteiligung: 35.7 %
Ergebnisse Wahl Gemeinderat
Stimmen haben erhalten Anzahl Kandidatin/Kandidat ist Knappe Daniel (bisher) 162 gewählt Lüchinger Gaudenz (bisher) 107 gewählt Schwaller Michael (bisher) 158 gewählt Andermatt Nicole 161 gewählt Wernli Markus 156 gewählt Vereinzelt gültige Stimmen 70 Total gültige Stimmen 814 Absolutes Mehr: 82
Formel: Gesamtzahl gültiger Stimmen durch Sitzzahl, Ergebnis halbieren, nächsthöhere Ganzzahl = absolutes MehrErgebnis Wahl Gemeindeammann
Stimmen haben erhalten Anzahl Kandidatin/Kandidat ist Knappe Daniel 148 gewählt Vereinzelt gültige Stimmen 23 Total gültige Stimmen 171 Absolutes Mehr: 86
Formel: Gesamtzahl gültiger Stimmen durch Sitzzahl, Ergebnis halbieren, nächsthöhere Ganzzahl = absolutes MehrErgebnis Wahl Vizeammann
Stimmen haben erhalten Anzahl Kandidatin/Kandidat ist Lüchinger Gaudenz 89 gewählt Vereinzelt gültige Stimmen 74 Total gültige Stimmen 163 Absolutes Mehr: 82
Formel: Gesamtzahl gültiger Stimmen durch Sitzzahl, Ergebnis halbieren, nächsthöhere Ganzzahl = absolutes MehrWahlbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind einzureichen innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an den Regierungsrat des Kantons Aargau. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz dar-stellen.
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Öffentliches Mitwirkungsverfahren gemäss §3 BauG zum Gestaltungsplan «Mitteldorfstrasse» in Birrhard
Mitteilung vomDie Parzellen 110, 195 und 196 liegen zentral im Gebiet «Tannerai» an der südlich angrenzenden Dorfstrasse K400. Im rechtskräftigen Bauzonenplan der Gemeinde Birrhard sind die Parzellen 110 und 195 mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Das bezeichnete Gebiet darf daher nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Gestaltungsplan vorliegt.
Entsprechend den Zielvorgaben dieser Gestaltungsplanpflicht gemäss §4 Abs. 2 BNO wird ein solcher Gestaltungsplan erarbeitet. Als Grundlage dafür dient ein Richtprojekt Bebauung und Umgebung.
Parallel zur Eingabe der Planungsvorlage in die kantonale Vorprüfung wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren gemäss §3 BauG durchgeführt. Die Planungsvorlage liegt vom Montag, 13. Oktober 2025 bis am Mittwoch, 12. November 2025 auf der Gemeindekanzlei öffentlich auf und kann während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden.
Zur Einleitung des Mitwirkungsverfahrens findet am Montag, 13. Oktober 2025, ab 19.00 Uhr in der Turnhalle beim Schulhaus eine Informationsveranstaltung statt. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen.
Eingaben zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Birrhard, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard oder digital an gemeindeverwaltung@birrhard.ch eingereicht werden. Dafür stehen entsprechende Eingabeformulare bereit (digital auf der Website oder zum Mitnehmen in der Gemeindekanzlei). Die Eingaben werden in der Folge vom Gemeinderat geprüft. Der Gemeinderat entscheidet über deren Berücksichtigung in der Planungsvorlage. Gegen diesen Entscheid besteht kein Rechtsmittel. Dieses liegt im Rahmen der öffentlichen Auflage vor, welche nach der Vorprüfung der Planungsdokumente durch das kantonale Departement BVU erfolgt.
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