Aktuelles

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    Öffentliche Auflage Baugesuche
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
    Zeit:Vom 30.01.2026 bis 02.03.2026 während den ordentlichen Bürostunden

    Einwände:

     

    Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
    Bauherrschaft:Einwohnergemeinde Birrhard, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:Einwohnergemeinde Birrhard, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard
    Bauplatz:Dorfstrasse / Parzellen Nrn. 412, 361, 283, 60, 319, 320, 147, 143 / Dorfzone
    Bauprojekt:5 zusätzliche Leuchtstellen

    Aufgrund einer fehlerhaften Parzellen-Nr. ersetzt diese Publikation bzw. Auflage die Publikation vom 15. Januar 2026. Wir danken für Ihr Verständnis.

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    Mitteilungsblatt Nr. 2 vom 29.01.2026
    Mitteilung vom
    Dateien
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    Sirenentest 2026
    Mitteilung vom

    Am Mittwochnachmittag, 4. Februar 2026, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz – also auch in unserer Gemeinde – die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konflikts alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

    Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. 

    Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.

    Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. 

     

    Weitere wichtige Informationen
    Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone, www.alert.swiss.

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    Arbeitsgruppe Auswertung Sotomo Gemeindereport sowie AZ Artikel vom 17.12.2025
    Mitteilung vom

    Der Gemeinderat hat die Einsetzung einer freiwilligen Arbeitsgruppe mit 3–5 Mitgliedern zur Auswertung und Analyse des vorliegenden Sotomo Gemeindereports beschlossen. 

    Auftrag der Arbeitsgruppe:

    • Sorgfältige Auswertung des Sotomo Gemeindereports
    • Analyse der relevanten Erkenntnisse im Hinblick auf die Gemeinde
    • Identifikation von Stärken, Schwächen und Handlungsfeldern
    • Erarbeitung von konkreten Verbesserungs- und Optimierungsvorschlägen
    • Aufbereitung der Ergebnisse in geeigneter Form (z. B. Bericht oder Präsentation)

    Ziel:
    Die Arbeitsgruppe soll dem Gemeinderat fundierte Grundlagen liefern und praxisnahe Empfehlungen für das weitere Vorgehen bzw. Verbesserungsvorschläge aufzeigen.

     

    Für weitere Informationen steht Ihnen Gemeindeammann Daniel Knappe, Tel. 079 879 59 69, gerne zur Verfügung.

     

    Interessierte Personen dürfen sich gerne bis 31. Januar 2026 bei der Gemeindekanzlei, gemeindeverwaltung@birrhard.ch, für die Arbeitsgruppe anmelden.

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    Öffentliche Auflage Baugesuche
    Mitteilung vom

    Öffentliche Auflage Baugesuche:

     

    Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
    Zeit:Vom 16.01.2026 bis 16.02.2026 während den ordentlichen Bürostunden

    Einwände:

     

     

     

     

     

    Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

     

    Bauherrschaft:Ott-Wüst Hans und Katharina, Dorfstrasse 10, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:Bruno Marcantonio Architekten GmbH, Wissmatte 10, 5212 Hausen AG
    Bauplatz:Dorfstrasse 2 und Birrfeldstrasse 15 / Parzellen Nr. 201 / Dorf-/Kernzone
    Bauprojekt:Umbau Mehrfamilienhaus (ohne Profilierung)
    Weitere Bewilligungen:Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
      
    Bauherrschaft:Ramseier Helen, Dorfstrasse 31, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:Go Smart Solution AG, Langgass 11, 5244 Birrhard
    Bauplatz:Dorfstrasse 31 / Parzellen Nr. 122 / Dorfzone 
    Bauprojekt:Photovoltaikanlage Aufdach (ohne Profilierung)
    Weitere Bewilligungen:Departement Bau Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen
      
    Bauherrschaft:Einwohnergemeinde Birrhard, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:Einwohnergemeinde Birrhard, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard
    Bauplatz:Dorfstrasse / Parzellen Nrn. 412, 58, 60, 319, 320, 143, 147, 283 / Dorfzone
    Bauprojekt:5 zusätzliche Leuchtstellen
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    Mitteilungsblatt Nr. 1 vom 15.01.2026
    Mitteilung vom
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    Hundehalter – Einführung der digitalen ePetCard und Erinnerung Entsorgung von Hundekot
    Mitteilung vom

    Ab Januar 2026 wird die bisherige physische PetCard abgeschafft. Bei Neuregistrierungen von Hunden auf Amicus wir weiterhin eine Registrierungsbestätigung per Post verschickt. Als kostenlose Alternative zur physischen PetCard wird die digitale ePetCard in der neuen Applikation animundo eingeführt. Mit der ePetCard haben Hundehaltende ihre Daten jederzeit digital verfügbar.

    An dem bisherigen Meldeprozess ändert sich nichts. Hundehaltende können jedoch die meisten Pflichtmeldungen (Weitergabe, Übernahme und Tod des Hundes) neu auch bequem am Handy in der animundo-App (www.animundo.ch) vornehmen. 

     

    Entsorgung von Hundekot

    Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Reklamationen ein, weil einzelne Hundehalter den Hundekot auf dem Trottoir bzw. fremden Hausplatz liegen lassen.

    Hundekot auf Trottoirs, Strassen und Wegen, sowie Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten usw. ist für jedermann ärgerlich. Auf dem ganzen Gemeindegebiet befinden sich an mehreren Standorten Robidog-Behälter und Abfalleimer, weshalb wir die Hundehalter bitten, den Hundekot mit den zur Verfügung stehenden Säckchen aufzunehmen und zu entsorgen. Robidog-Säckchen können auch auf der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.

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    Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
    Mitteilung vom

    Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist bis 22. Dezember 2025 sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. November 2025 in Rechtskraft erwachsen.

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    Gemeinderat – Amtsperiode 2026/2029; Ressortverteilung
    Mitteilung vom

    An der Ressortverteilung für die Amtsperiode 2026/2029 hat sich aufgrund der Wiederwahlen aller bisherigen Gemeinderäte nichts geändert. Sie finden die Informationen auf unserer Webseite https://www.birrhard.ch/politik/gemeinderat

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    Mitteilungsblatt Nr. 22 vom 18.12.2025
    Mitteilung vom
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