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Neophyten-Bekämpfung
Mitteilung vomGebietsfremde invasive Pflanzen, sogenannte Neophyten, gelangen über verschiedene Wege in die hiesige Natur. Einige invasive Arten breiten sich sehr schnell aus und verdrängen einheimische Pflanzenarten. Die Schäden und Beeinträchtigungen für das Ökosystem sind vielfältig. Sie können ökologische Faktoren verändern, Funktionen einheimischer Ökosysteme beeinträchtigen oder Krankheiten und Parasiten übertragen. Im Weiteren können Gesundheitsprobleme beim Menschen durch toxische oder allergene Stoffe ausgelöst werden. Über die Umweltschäden hinaus, richten sie bei Land- und Waldwirtschaft, Gebäuden und Infrastrukturen, ökonomische Schäden an.
Bereits sind wieder invasive Pflanzen am Gedeihen. Helfen Sie mit bei der Bekämpfung und befreien Sie auch Ihr Grundstück von Neophyten, um die Weiterverbreitung einzudämmen. Dabei müssen die ungebetenen Pflanzen in geschlossenen Säcken analog dem Hauskehricht beseitigt werden. Neophytensammelsäcke sowie Informationsflyer können auf der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden. Die gefüllten Neophytensammelsäcke dürfen gratis mit dem ordentlichen Hauskehricht mitgegeben werden. Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Kantons – www.ag.ch/de/themen/neobiota/invasive-pflanzen-(neophyten)
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Baubewilligungen wurden erteilt
Mitteilung vom- Wüst Martin und Ruth, Dorfstrasse 118, Birrhard, Parzelle Nr. 364, Dorfstrasse 118, Ersatzbau Hühnerhaus mit Auslauf
- Werth Anouk, Dahlienweg 27, Birrhard, Parzelle Nr. 444, Dahlienweg 27, Fensterersatz, Absturzsicherung
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Umleitung der Tanneraistrasse am 22. April 2025
Mitteilung vomAm Dienstag, 22. April 2025, wird die Baustellen-Umzäunung an der Tanneraistrasse entfernt. Während dieser Zeit ist die Durchfahrt über die Tanneraistrasse im Bereich der Baustelle gesperrt oder stark eingeschränkt. Die Zu- und Wegfahrt der Anwohner oberhalb der Baustelle Tanneraistrasse ist während der Strassenbehinderung von 07.00 bis 17.00 Uhr über die Hinterreistrasse gestattet.
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Brötliexamen 2025 - Die "Bergvagabunden" sorgen für Stimmung
Mitteilung vomAm gemeinsamen Abendprogramm der Gemeinden Birr, Birrhard und Lupfig sorgen die «Bergvagabunden» für beste Unterhaltung und Feierlaune. Mit schwungvollen Rhythmen, mitreissenden Wiesnhits sowie dem einen oder anderen Schweizer Schmankerl bringen sie Jung und Alt auf die Tanzfläche.
Samstag, 28. Juni 2025, 19.00 Uhr, Festplatz / Livebühne Schulanlage Birr
Kommt vorbei und feiert mit uns!
Weitere Informationen zur Band unter www.oktoberfestbands.ch
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Mitteilungsblatt Nr. 05 vom 10.04.2025
Mitteilung vom -
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Öffentliche Auflage Baugesuche
Mitteilung vomOrt: Gemeindekanzlei Birrhard Zeit: Vom 11.04.2025 bis 12.05.2025 während den ordentlichen Bürostunden Einwände:
Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
Bauherrschaft: Manole Robert und Andrea, Föhrenweg 6, 5244 Birrhard Projektverfasser: Dein Sanierungspartner GmbH, Muracherstrasse 4b, 5722 Gränichen Lage des Baugrundstückes: Föhrenweg 6 / Parzelle Nr. 524 Bauprojekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung) Bauherrschaft: Scherer Joe, Rebweg 7, 5244 Birrhard Projektverfasser: constracta, Buchenstrasse 4a, 5222 Umiken Lage des Baugrundstückes: Speetelacherstrasse / Parzelle Nr. 527 Bauprojekt: Parkplätze -
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Gemeindeverwaltung – Öffnungszeiten am 1. Mai 2025
Mitteilung vomAm 1. Mai 2025 (Tag der Arbeit) ist die Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:
- 08.30 – 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
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Birrfelder Frühlings-Chilbi
Mitteilung vomDie «Birrfelder Frühlings-Chilbi» hat sich im Jahresprogramm inzwischen als fester Bestandteil etabliert. So findet am ersten Maiwochenende bereits die 4. Ausgabe statt:
Freitag, 2. Mai 2025 Nachmittag – Sonntag, 4. Mai 2025 Abend.
Auch dieses Jahr wird es ein vielfältiges Angebot mit Bahnen und Leckereien geben. Das Festzelt mit Sitzplätzen und Sound sowie einem feinen Speise- und Getränkeangebot wird wiederum vom Turnverein Birr betrieben.
Wie jedes Jahr werden allen Schulkindern der Gemeinden Birr, Birrhard, Lupfig und dem Ortsteil Scherz Freikarten für den Lunapark abgegeben.
Kiesplatz Eigenämterstrasse (bei der Schulanlage Nidermatt)
- Freitag, 2. Mai 2025 16.00 – 24.00 Uhr, Lunapark (Festbeiz ab 18.00 Uhr)
- Samstag, 3. Mai 2025 14.00 – 24.00 Uhr, Lunapark & Festbeiz
- Sonntag, 4. Mai 2025 13.00 – 22.00 Uhr, Lunapark (Festbeiz bis ca. 20.00 Uhr)
Die Gemeinden vom Eigenamt freuen sich auf ein schönes Fest und viele Besucher/innen.
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Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029
Mitteilung vomAm 28. September 2025 findet der 1. Wahlgang der vom Volk zu wählenden Behörden- und Kommissionsmitglieder statt. Im Hinblick darauf, wurde bei den amtierenden Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber eine Vorabklärung vorgenommen. Folgende Personen stellen sich der Wiederwahl:
Gemeinderat (5 Mitglieder)
- Daniel Knappe
- Gaudenz Lüchinger
- Nicole Andermatt
- Michael Schwaller
- Markus Wernli
Finanzkommission (3 Mitglieder)
- Michel Jost
- vakant
- vakant
Steuerkommission (3 Mitglieder)
- Hans Ott
- Caroline Schär
- Patrik Huber
Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied)
- Adrian Häfeli
Stimmenzähler (2 Mitglieder)
- Cornelia Koch
- Mark Röthlisberger
Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)
- Sabrina Wernli
- vakant
Anmeldeverfahren
Gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) sind Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Im ersten Wahlgang kann grundsätzlich jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.Werden bei den Kommissionswahlen (gilt nicht für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann) nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Für die bisherige und auch die künftige Mitarbeit im Dienste der Öffentlichkeit wird allen Behörden- und Kommissionsmitgliedern recht herzlich gedankt.
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Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau
Mitteilung vomAm 1. April 2025 tratt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit den entsprechnenden Bauverwaltungen zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben.
Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen.
Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei.
Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:
- Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden.
- Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.
- Auch bei einem eins-zu-eins-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich.
- Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nichterneuerbarer Energie maximal 90 % betragen.
- Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren einen GEAK Plus erstellen.
- Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.
Zu den Gesetzeserläuterungen: https://www.ag.ch/energiegesetz
Zum Förder- und Beratungsprogramm: https://www.ag.ch/energie-foerderungen
Zur energieberatungAARGAU: https://www.ag.ch/energieberatung