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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Mitteilung vomAlle Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden (§ 109 BauG), nachdem Sichtbehinderung an Strassen immer wieder Ursachen für Unfälle sind. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:
- Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen und Gehwegen 3 m.
- An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen (§ 42 Abs. 2 BauV).
- Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
- Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern (Behinderung Reinigungsarbeiten) freizuhalten.
Das Zurückschneiden muss bis am 30. Oktober 2026 vorgenommen werden. Sind die Pflanzen am angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung (insbesondere an exponierten Strassenabschnitten) besorgt sein.
Nach der angesetzten Frist ist das Bauamt somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken, Sträucher, Bäume und Einfriedungen sowie überhängende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt bzw. die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen.
Grenzabstände von Grünhecken zwischen Grundstücken
Laut EG ZGB § 72 haben Grünhecken gegenüber Grundstücken in der Bauzone einen Grenzabstand von 0.6 m ab Stockmitte aufzuweisen und dürfen nicht höher als 1.8 m sein. Grünhecken müssen zudem so unterhalten werden, dass sie nicht über die Grenze wachsen. Weitere, detaillierte Angaben zu Grünhecken entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Merkblatt „Grenzabstände für Pflanzen“ auf der Homepage www.birrhard.ch im Online-Schalter. Allfällige Streitigkeiten sind privatrechtlich zu regeln.
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Mitteilungsblatt Nr. 18 vom 01.10.2026
Mitteilung vom -
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Kronenschnitt am Baum auf dem Birreter Rütli
Mitteilung vomDas Unwetter vom 28. August 2026 hat den markanten Baum auf dem Birreter Rütli stark in Mitleidenschaft gezogen. Um den Baum möglichst lange zu erhalten und seine Sicherheit zu gewährleisten, sind entsprechende Pflegemassnahmen notwendig.
Voraussichtlich im November 2026 wird deshalb ein fachgerechter Kronenschnitt durchgeführt. Dabei werden beschädigte und nicht mehr standsichere Äste entfernt sowie die Krone so gepflegt, dass der Baum weiterhin möglichst vital und standsicher bleiben kann. Mit dieser Massnahme soll der wertvolle Baum erhalten und seine Lebensdauer möglichst verlängert werden. Wir danken für das Verständnis für die notwendigen Arbeiten.
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Altpapier- und Kartonsammlungen
Mitteilung vomDie gesammelten Mengen an Altpapier und Karton sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Der Gemeinderat nimmt diese Entwicklung zum Anlass, die bestehenden vier Altpapier- und Kartonsammlungen der Gemeinde intern zu überprüfen. Im Rahmen dieser Abklärungen werden mögliche Anpassungen geprüft. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen und allfällige Änderungen bei den Sammlungen informieren. Bis dahin finden die Altpapier- und Kartonsammlungen wie gewohnt statt.
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Umstellung des Schliesssystems
Mitteilung vomIn dieser Woche wurde mit der Umstellung des Schliesssystems in den beiden Schulhäusern sowie im Gemeindehaus begonnen. Die Arbeiten sollen planmässig bereits in der ersten Ferienwoche abgeschlossen werden. Mit der Umstellung wird das Schliesssystem vereinheitlicht und den heutigen Anforderungen angepasst.
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Anfragen an die Gemeindeverwaltung
Mitteilung vomIn letzter Zeit erreichen die Gemeindeverwaltung vermehrt wiederholte bzw. gleichartige Anfragen von einzelnen Personen. Die Bearbeitung solcher Anfragen ist teilweise mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden – sowohl für die Gemeindeverwaltung als auch für die dafür beigezogenen externen Fachstellen. Die dadurch entstehenden Kosten belaufen sich insgesamt auf mehrere Steuerprozente und belasten damit letztlich alle Steuerzahlenden der Gemeinde. Der Gemeinderat bittet deshalb darum, von wiederholten Anfragen zum gleichen Sachverhalt abzusehen, sofern keine neuen Erkenntnisse oder wesentlichen Informationen vorliegen. Damit können die vorhandenen Ressourcen gezielt eingesetzt und unnötige Kosten für die Gemeinde vermieden werden.
Wir danken für das Verständnis und die entsprechende Rücksichtnahme.
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Verkehrssituation auf der Dorfstrasse
Mitteilung vomAuf der Dorfstrasse wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeuge das Trottoir befahren. Das Trottoir ist jedoch nicht als Fahrspur vorgesehen, sondern dient im Bedarfsfall lediglich zum kurzen Ausweichen und Anhalten bei Gegenverkehr. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die Geschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Da ein Kreuzen auf der Dorfstrasse nicht überall problemlos möglich ist, muss jederzeit damit gerechnet werden, dass angehalten oder kurz ausgewichen werden muss. In einem Strassenabschnitt in Richtung Mülligen besteht zudem keine Möglichkeit, auf das Trottoir auszuweichen. Wir bitten um Rücksichtnahme und darum, die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, damit gefährliche Situationen vermieden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleistet werden kann. Da es nun wieder früher eindunkelt, empfehlen wir allen zu Fuss Gehenden, insbesondere auch Kindern, sich zur eigenen Sicherheit auffälliger zu kleiden. Helle Kleidung, Leuchtstreifen, Reflektoren oder Leuchtwesten erhöhen die Sichtbarkeit deutlich und helfen, dass man auch bei schlechten Lichtverhältnissen rechtzeitig gesehen wird.
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Baubewilligung wurde abgewiesen:
Mitteilung vom- Deveci Ali, Dorfstrasse 79, 5244 Birrhard, Projektänderung Umgebungsgestaltung auf Parzelle Nr. 613
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Baubewilligung wurde erteilt:
Mitteilung vom- Niederberger Thomas, Dorfstrasse 1, 5244 Birrhard, Baubewilligung für Ersatz Dachhaut und Giebelbekleidung auf Parzelle Nr. 186
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Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2026
Mitteilung vomDateien