Aktuelles

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    Codebestellung Prämienverbilligung 2027
    Mitteilung vom

    Der Kanton Aargau gewährt EinwohnerInnen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Bis Ende September 2026 erfolgt der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen auf Grundlage der Steuerveranlagung 2024. Wer bis Ende September keinen Code für die PV 2027 erhalten hat, kann diesen ab Oktober 2026 unter www.sva-ag.ch/pv bestellen. Der Anmeldecode ist sechs Wochen gültig. Die Antragsfrist für das Jahr 2027 läuft am 31. Dezember 2026 ab, danach kann kein Antrag mehr gestellt werden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung sind unter www.svaag.ch/pv oder von Fachpersonen der SVA Aargau Tel. 062 837 89 57 erhältlich.

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    Mitteilungsblatt Nr. 16 vom 03.09.2026
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    Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
    Mitteilung vom

    Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist bis 27. Juli 2026 sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2026 in Rechtskraft erwachsen.

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    Auswertung des Sotomo-Gemeindereports
    Mitteilung vom

    Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Fritz Diebold, Ellen Weber, Marigona Kamenica, Jean-Marc Benz sowie Hannes Grossen, hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Auswertung und Analyse des Sotomo-Gemeindereports auseinandergesetzt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen wurden dem Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 24. August 2026 präsentiert und erläutert. Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse aus der Arbeit der Arbeitsgruppe liegt diesem Mitteilungsblatt als separater Bericht bei und gibt der Bevölkerung einen Einblick in die Ergebnisse der Auswertung. Medienanfragen im Zusammenhang mit dem Sotomo-Gemeindereport und dessen Auswertung sind direkt an den Gemeindeammann Daniel Knappe zu richten.

    Der Gemeinderat dankt allen Mitgliedern der Arbeitsgruppe herzlich für die geleistete Arbeit, das grosse Engagement und den wertvollen Einsatz zugunsten der Gemeinde Birrhard.

    Dateien
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    Öffentliche Auflage Veranstaltung im Wald:
    Mitteilung vom
     Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
     Zeit:Vom 04.09.2026 bis 05.10.2026 während den ordentlichen Bürostunden
     Gesuchsteller:Verein Birreter Weihnachtsmarkt
     Veranstaltung:Weihnachtsmarkt 2026 vom 21. November 2026

     

    Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Das Gesuch liegt vom 4. September 2026 bis 2. Oktober 2026 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.

    Gegen die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.

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    Schule Birrhard; Erfreuliches Ergebnis der kantonalen Qualitätskontrolle
    Mitteilung vom

    Die Schule Birrhard wurde zwischen Mai und Juni 2026 durch die Sektion Schulaufsicht des Departements Bildung, Kultur und Sport einer kantonalen Qualitätskontrolle unterzogen. Dabei wurden die Erfüllung der grundlegenden Qualitätsanforderungen sowie die Einhaltung der kantonalen Vorgaben überprüft.

    Die Prüfung stützte sich auf Befragungen der Lehrpersonen, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich wurden schulische Dokumente, statistische Kennzahlen, Leistungsdaten und die Arbeit der Schulführung beurteilt. Das Ergebnis ist sehr erfreulich: Die kantonale Schulaufsicht stellte in keinem der überprüften Qualitätsbereiche Hinweise auf Schwierigkeiten fest. Dies betrifft das Arbeitsklima der Lehrpersonen, die Elternkontakte, das Schul- und Unterrichtsklima, die Schulführung, das Qualitätsmanagement, den Umgang mit Vielfalt und Ressourcen sowie die Einhaltung der kantonalen Vorgaben. Die Schule Birrhard erfüllt damit die grundlegenden kantonalen Qualitätsanforderungen. Besonders positiv fielen die Rückmeldungen der Lehrpersonen aus. Die Ergebnisse liegen über dem kantonalen Mittelwert und über den Werten der letzten Befragung. Die Lehrpersonen identifizieren sich mit der Schule, erleben ein positives Arbeitsklima und beurteilen die Arbeit der Schulleitung sehr positiv. Auch die Mehrheit der befragten Schülerinnen und Schüler fühlt sich an der Schule wohl und besucht den Unterricht gerne. Die Mehrheit der teilnehmenden Eltern äusserte sich ebenfalls grundsätzlich zufrieden mit der Schule. Die Rückmeldungen zeigen zugleich Bereiche auf, in denen sich die Schule weiterentwickeln kann. Dazu gehören insbesondere die Information der Eltern, ein einheitlicher Umgang mit Konflikten und disziplinarischen Situationen sowie die Koordination von Prüfungen und Lernzielen. Verschiedene Massnahmen wurden bereits eingeleitet. Gemeinderat und Schulleitung freuen sich über das positive Ergebnis. Es bestätigt die engagierte Arbeit der Lehrpersonen, der Mitarbeitenden und der Schulleitung. Gleichzeitig werden die Rückmeldungen genutzt, um die Qualität der Schule Birrhard kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die kantonale Qualitätskontrolle ist damit erfolgreich und ohne weitere Auflagen abgeschlossen. Die Öffentlichkeit darf detailliert Einblick in die umfangreiche Befragung nehmen. Wer dies möchte, meldet sich bei der Schulverwaltung via Klapp oder Mail.

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    Solaranlagen in der Dorfzone – Anpassung Bewilligungspraxis
    Mitteilung vom

    Die Nutzung der Solarenergie hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene wurden schrittweise angepasst, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Während Solaranlagen früher grundsätzlich baubewilligungspflichtig waren, sind heute zahlreiche Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei und lediglich meldepflichtig. Die gesetzlichen Vorgaben wurden dabei mehrfach weiterentwickelt und zuletzt per 1. Januar 2026 auch auf bestimmte Fassadenanlagen ausgeweitet.

    Diese Entwicklung hat den Gemeinderat dazu veranlasst, die bisherige Praxis bei der Beurteilung von Solaranlagen in der Dorfzone zu überprüfen.

    Neue Grundlage für die Beurteilung

    Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24. August 2026 beschlossen, die kantonale Solarbroschüre «Solaranlagen – Grundlagen zur Erstellung», 4. Auflage, April 2026, des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau künftig als Grundlage für die Beurteilung der gestalterischen Anforderungen an Solaranlagen anzuwenden.

    Die kantonale Broschüre berücksichtigt sowohl das öffentliche Interesse an der Nutzung der Solarenergie als auch die Anforderungen an eine gute gestalterische Einordnung. Sie sieht eine Beurteilung im Einzelfall vor und enthält konkrete Grundsätze zu Standort, Montageart, Grösse und Anordnung, Form sowie Farb- und Materialwahl.

    Mehr Spielraum für Photovoltaikanlagen

    Insbesondere bei bestehenden Gebäuden in der Dorfzone sollen Photovoltaikanlagen künftig grundsätzlich ermöglicht werden, sofern sie sich ausreichend in die bestehende Dachlandschaft einfügen.

    Bei Aufdachanlagen wird beispielsweise auf eine kompakte und regelmässige Anordnung der Module sowie auf eine möglichst gute Abstimmung mit der Form und Farbgebung der bestehenden Dachfläche geachtet. Die Aufbauhöhe soll auf das technisch notwendige Mass beschränkt werden.

    Damit wird die bisherige Bewilligungspraxis gelockert. Ziel ist es, die Nutzung der Solarenergie nicht durch übermässige gestalterische Anforderungen unnötig zu erschweren.

    Ortsbildschutz bleibt gewährleistet

    Die Lockerung bedeutet jedoch keine generelle Bewilligung von Solaranlagen unabhängig von deren Gestaltung. Jedes Vorhaben wird weiterhin unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen beurteilt.

    Besondere Beachtung gilt weiterhin schützenswerten Ortsbildern und Gebäuden. Bestehende gesetzliche Bewilligungspflichten sowie übergeordnete Schutzinteressen, insbesondere der kantonale und nationale Denkmal- und Ortsbildschutz, bleiben vorbehalten.

    Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Anwendung der kantonalen Solarbroschüre eine ausgewogene Interessenabwägung möglich ist. Gleichzeitig wird eine einheitliche, nachvollziehbare und verhältnismässige Bewilligungspraxis geschaffen.

    Mit der neuen Praxis soll ein Beitrag dazu geleistet werden, das Potenzial der Solarenergie auch in der Dorfzone besser zu nutzen und gleichzeitig die Qualität des Ortsbildes zu erhalten.

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    Wald im Raum Birrfeld meiden
    Mitteilung vom

    Der Gewittersturm von heute Morgen hat in den Wäldern teilweise grosse Schäden angerichtet. Noch immer können Bäume umstürzen oder unter gefährlicher Spannung liegen.

    Bitte betreten Sie die Wälder und Waldstrassen im Raum Birrfeld derzeit nicht und halten Sie sich von umgestürzten Bäumen fern.

    Bitte informieren Sie auch andere Personen in Ihrem Umfeld.

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    Unwetter: Strassensperrungen in Birrhard
    Mitteilung vom

    Das heutige Unwetter hat unser Dorf stark in Mitleidenschaft gezogen. Polizei und Feuerwehr bitten darum, dass nur Einwohnerinnen und Einwohner sowie der öffentliche Verkehr durch das Dorf fahren. Wir bitten alle übrigen Verkehrsteilnehmenden, Birrhard wenn möglich grossräumig zu umfahren.

    Strassensperrungen:

    • Langgasse: gesperrt bis heute Abend

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten um Vorsicht.

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    Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe Kanton Aargau (Stufe 4)
    Mitteilung vom

    Die tieferen Temperaturen und der Regen der vergangenen Tage führen betreffend die Brandgefahr zu einer leichten Entspannung, weshalb das absolute Feuerverbot im Freien und das kantonale Feuerwerksverbot per 27. August 2026 um 12.00 Uhr aufgehoben werden können. Die Niederschläge waren aber wenig ergiebig, und die Trockenheit hält an. Dies führt betreffend die Waldgebiete zu einem weiterhin hohen Risiko von Bränden.

    Das Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand, das seit Mittwoch, 24. Juni 2026, 18 Uhr, gilt, bleibt deshalb bis auf Weiteres bestehen.

    • Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrill.
    • Im gesamten Gebiet des Kantons Aargau ist im Siedlungsgebiet und im Offenland Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.

    Vorsicht beim Feuern, Grillieren und Bräteln

    Aufgrund der Trockenheit besteht nach wie vor im Wald, im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist wieder zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Das Verwenden von Gas- und Elektrogrill ist bei vorsichtigem Einsatz auch im Wald zulässig.

    Durch verantwortungsbewusstes Verhalten tragen Sie dazu bei, Brände zu verhinden. Vielen Dank.