-
...
Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli
Mitteilung vomGemäss § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
-
...
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Mitteilung vomAlle Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden (§ 109 BauG), nachdem Sichtbehinderung an Strassen immer wieder Ursachen für Unfälle sind. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:
- Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen und Gehwegen 3 m.
- An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen (§ 42 Abs. 2 BauV).
- Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
- Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern (Behinderung Reinigungsarbeiten) freizuhalten.
Das Zurückschneiden muss bis am 20. April 2025 vorgenommen werden. Sind die Pflanzen am angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung (insbesondere an exponierten Strassenabschnitten) besorgt sein.
Nach der angesetzten Frist ist das Bauamt somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken, Sträucher, Bäume und Einfriedungen sowie überhängende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt bzw. die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen.
Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit fristgerecht leisten.
-
...
Gemeindeverwaltung – Öffnungszeiten und Pikettdienst über die Osterfeiertage 2025
Mitteilung vomÜber die bevorstehenden Osterfeiertage ist die Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:
Donnerstag 17. April 2025 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 15.30 Uhr
Karfreitag 18. April 2025 ganzer Tag geschlossen
Ostermontag 21. April 2025 ganzer Tag geschlossenAb Dienstag, 22. April 2025, ist das Verwaltungsteam wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da. Ein Pikettdienst für Todesfälle ist unter 056 225 17 36 gewährleistet.

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage!
-
...
Grüngutentsorgung nach Ostern
Mitteilung vomAnstelle der Abfuhr vom Ostermontag, 21. April 2025 findet die Grüngutentsorgung am Mittwoch, 23. April 2025 statt.
-
...
Mitteilungsblatt Nr. 04 vom 27.03.2025
Mitteilung vom -
...
Sperrung der Tanneraistrasse am 25. März 2025
Mitteilung vomAm Dienstag, 25. März 2025 wird der Baustellenkran demontiert. Während dieser Zeit ist die Durchfahrt über die Tanneraistrasse im Bereich der Baustelle gesperrt. Der Verkehr wird über die Hinterreistrasse und die Mitteldorfstrasse umgeleitet.
Die Sperrung dauert von 06.00 bis 18.00 Uhr.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
-
...
Kehrichtmarken online bestellen
Mitteilung vomDie Kehrichtmarken können auf der neuen Webseite einfach und bequem online bestellt werden. Auf der Startseite das Icon „Online-Schalter“ anwählen, runterscrollen bis zu „Kehrichtmarken bestellen; Bogen à 12 Marken“. Wichtig ist, dass Sie dann auf das 2. Symbol klicken, damit Sie zum Bestellformular weitergeleitet werden.

-
...
Mitteilungsblatt Nr. 03 vom 27.02.2025
Mitteilung vom -
...
Entsorgung von Hundekot
Mitteilung vomBei der Gemeindeverwaltung sind Reklamationen eingegangen, weil einzelne Hundehalter den Hundekot auf dem Trottoir bzw. fremden Hausplatz liegen lassen.
Hundekot auf Trottoirs, Strassen und Wegen, sowie Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten usw. ist für jedermann ärgerlich. Auf dem ganzen Gemeindegebiet befinden sich an mehreren Standorten Robidog-Behälter und Abfalleimer, weshalb wir die Hundehalter bitten, den Hundekot mit den zur Verfügung stehenden Säckchen aufzunehmen und zu entsorgen. Robidog-Säckchen können auch auf der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.
-
...
Neue Webseite www.birrhard.ch
Mitteilung vomDie neue Webseite der Gemeinde Birrhard konnte im Dezember 2024 aufgeschaltet werden. Haben Sie diese schon besucht? Vermissen Sie Hinweise/Informationen oder haben Sie einen Fehler entdeckt? Ihren Input nehmen wir gerne per Mail entgegen
(jennifer.suter@birrhard.ch).Für Vereine
Die auf der bisherigen Seite erfassten Vereine wurden auf die neue Webseite übertragen. Zur Bearbeitung der Vereinsseite und für die Erfassung von Veranstaltungen können die Vereine ein Login beantragen (Informationen à Veranstaltungskalender à unterhalb des Kalenders «Benutzerkonto anfragen»).Für Firmen
Die auf der bisherigen Seite erfassten Firmen wurden auf die neue Webseite übertragen. Wir bitten die Gewerbetreibenden, die Informationen ihres Unternehmens zu überprüfen. Wünschen Sie eine Anpassung, Löschung oder Neuerfassung? Jennifer Suter, jennifer.suter@birrhard.ch oder 056 225 17 36, hilft Ihnen gerne weiter (Dienstag und Donnerstag anwesend).