-
...
Baubewilligung wurde erteilt:
Mitteilung vom- Niederberger Thomas, Dorfstrasse 1, 5244 Birrhard, Baubewilligung für Ersatz Dachhaut und Giebelbekleidung auf Parzelle Nr. 186
-
...
Baubewilligung wurde abgewiesen:
Mitteilung vom- Deveci Ali, Dorfstrasse 79, 5244 Birrhard, Projektänderung Umgebungsgestaltung auf Parzelle Nr. 613
-
...
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Mitteilung vomAlle Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden (§ 109 BauG), nachdem Sichtbehinderung an Strassen immer wieder Ursachen für Unfälle sind. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:
- Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen und Gehwegen 3 m.
- An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen (§ 42 Abs. 2 BauV).
- Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
- Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern (Behinderung Reinigungsarbeiten) freizuhalten.
Das Zurückschneiden muss bis am 30. Oktober 2026 vorgenommen werden. Sind die Pflanzen am angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung (insbesondere an exponierten Strassenabschnitten) besorgt sein.
Nach der angesetzten Frist ist das Bauamt somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken, Sträucher, Bäume und Einfriedungen sowie überhängende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt bzw. die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen.
Grenzabstände von Grünhecken zwischen Grundstücken
Laut EG ZGB § 72 haben Grünhecken gegenüber Grundstücken in der Bauzone einen Grenzabstand von 0.6 m ab Stockmitte aufzuweisen und dürfen nicht höher als 1.8 m sein. Grünhecken müssen zudem so unterhalten werden, dass sie nicht über die Grenze wachsen. Weitere, detaillierte Angaben zu Grünhecken entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Merkblatt „Grenzabstände für Pflanzen“ auf der Homepage www.birrhard.ch im Online-Schalter. Allfällige Streitigkeiten sind privatrechtlich zu regeln.
-
...
Protokoll der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. September 2026
Mitteilung vomDateien -
...
Seniorenausfahrt 2026
Mitteilung vomDie diesjährige Seniorenausfahrt führte 37 Teilnehmende nach Murten zum Mittagessen.
Anschliessend ging die Fahrt weiter nach Urtenen-Schönbühl, wo der obligate Nussgipfel
wartete. Bei herrlichem Sonnenschein genossen alle einen geselligen und abwechslungsreichen Tag in bester Gesellschaft.
-
...
Entsorgung von Hundekot
Mitteilung vomBei der Gemeindeverwaltung gehen immer wieder Reklamationen ein, weil einzelne Hundehalter den Hundekot auf dem Trottoir bzw. fremden Hausplatz liegen lassen. Hundekot auf Trottoirs, Strassen und Wegen, sowie Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten usw. ist für jedermann ärgerlich. Auf dem ganzen Gemeindegebiet befinden sich an mehreren Standorten Robidog-Behälter und Abfalleimer, weshalb wir die Hundehalter bitten, den Hundekot mit den zur Verfügung stehenden Säckchen aufzunehmen und zu entsorgen. Robidog-Säckchen können auch auf der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.
-
...
Mitteilungsblatt Nr. 17 vom 17.09.2026
Mitteilung vom -
...
Verfallsanzeigen Steuern 2026
Mitteilung vomAnfangs Jahr haben Sie die prov. Steuerrechnung 2026 erhalten. Zur Information, wieviel vom laufenden Steuerjahr noch offen ist, werden jeweils Mitte September Verfallanzeigen verschickt. Die Steuern 2026 sind bis 31. Oktober 2026 (allgemeiner Fälligkeitstermin) zu begleichen. Für verspätete Zahlungen ist ab Verfall ein Verzugszins von 4.5 % (Kalenderjahr 2026) geschuldet.
Die provisorische Rechnung 2026 basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Entspricht dies nicht Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Fälligkeit das regionale Steueramt Windisch 056 460 09 30 oder
steueramt@windisch.ch zwecks Anpassung. Mit dem Steuerrechner (www.ag.ch/steuern) können Sie einfach berechnen, wie viel Steuern Sie voraussichtlich bezahlen müssen.Bei Zahlungsschwierigkeiten bitte rechtzeitig bei der Abteilung Finanzen melden, Tel. 056 225 17 39, oder per E-Mail finanzverwaltung@birrhard.ch, um rechtzeitig vor Fälligkeit der Rechnung eine Lösung zu finden. Ohne vorherige Zahlungsvereinbarung wird Anfangs November 2026 eine gebührenpflichtige Mahnung (Fr. 35.-) zugestellt.
Vielen Dank für die fristgerechte Begleichung der Steuern und die bereits geleisteten Zahlungen.
-
...
Herabstufung Waldbrandgefahr: Neu gilt die Stufe 3
Mitteilung vomDer Kanton Aargau hat die Waldbrand-Gefahrenstufe herabgestuft. Ab 16. September 2026, 12.00 Uhr gilt die Stufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr). Trotzdem ist weiterhin Vorsicht geboten.
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Entspannung der Lage hinsichtlich der Trockenheit geführt. Die Böden weisen wieder eine höhere Feuchtigkeit – wenn auch auf tiefem Niveau – auf. Per 16. September 2026 um 12 Uhr gilt aus diesem Grund die Waldbrand-Gefahrenstufe 3. Das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand ist aufgehoben. Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten tragen Sie dazu bei, Brände zu verhinden. Vielen Dank.
-
...
Erhöhte Vorsicht im Wald aufgrund von Trockenheitsschäden
Mitteilung vomDie anhaltende Hitze und Trockenheit des Sommers 2026 haben im Aargauer Wald deutliche Spuren hinterlassen. Auf über der Hälfte der Waldfläche sind bereits Auswirkungen wie verfrühte Laubverfärbungen, vorzeitiger Laubfall, abbrechende Äste oder absterbende Bäume festzustellen.
Dadurch ist auch das Risiko von plötzlich abbrechenden Ästen oder umstürzenden Bäumen erhöht. Insbesondere bei grossen Laubbäumen ist deshalb besondere Vorsicht geboten.
Die Bevölkerung wird gebeten, sich bei Waldbesuchen aufmerksam und umsichtig zu verhalten. Ein Aufenthalt im Wald erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Die wichtigsten Verhaltensempfehlungen sind im beiliegenden Merkblatt von WaldAargau und dem Aargauer Forstpersonalverband zusammengefasst.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten im Wald.
Dateien