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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Mitteilung vomAlle Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden (§ 109 BauG), nachdem Sichtbehinderung an Strassen immer wieder Ursachen für Unfälle sind. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:
- Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen und Gehwegen 3 m.
- An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen (§ 42 Abs. 2 BauV).
- Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
- Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern (Behinderung Reinigungsarbeiten) freizuhalten.
Das Zurückschneiden muss bis am 20. Oktober 2025 vorgenommen werden. Sind die Pflanzen am angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung (insbesondere an exponierten Strassenabschnitten) besorgt sein.
Nach der angesetzten Frist ist das Bauamt somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken, Sträucher, Bäume und Einfriedungen sowie überhängende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt bzw. die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen.
Grenzabstände von Grünhecken zwischen Grundstücken
Laut EG ZGB § 72 haben Grünhecken gegenüber Grundstücken in der Bauzone einen Grenzabstand von 0.6 m ab Stockmitte aufzuweisen und dürfen nicht höher als 1.8 m sein. Grünhecken müssen zudem so unterhalten werden, dass sie nicht über die Grenze wachsen. Weitere, detaillierte Angaben zu Grünhecken entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Merkblatt „Grenzabstände für Pflanzen“ auf der Homepage www.birrhard.ch im Online-Schalter. Allfällige Streitigkeiten sind privatrechtlich zu regeln.
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Runder Tisch mit der Bevölkerung
Mitteilung vomDer Gemeinderat lädt am Montag, 13. Oktober 2025, 19.00 Uhr, die Bevölkerung zu einem Runden Tisch in der Mehrzweckhalle zu folgenden Themen ein:
- Gestaltungsplan Mitteldorfstrasse (öffentliche Mitwirkung)
- Informationen zum Stand ASTRA-Projekt SABA Birrhard
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Verfallsanzeigen Steuern 2025
Mitteilung vomAnfangs Jahr haben Sie die prov. Steuerrechnung 2025 erhalten. Zur Information, wieviel vom laufenden Steuerjahr noch offen ist, werden jeweils Mitte September Verfallanzeigen verschickt. Die Steuern 2025 sind bis 31. Oktober 2025 (allgemeiner Fälligkeitstermin) zu begleichen. Für verspätete Zahlungen ist ab Verfall ein Verzugszins von 5.0% (Kalenderjahr 2025) geschuldet.
Die provisorische Rechnung 2025 basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Entspricht dies nicht Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Fälligkeit das regionale Steueramt Windisch 056 460 09 30 oder steueramt@windisch.ch zwecks Anpassung. Mit dem Steuerrechner (www.ag.ch/steuern) können Sie einfach berechnen, wie viel Steuern Sie voraussichtlich bezahlen müssen.
Bei Zahlungsschwierigkeiten bitte rechtzeitig bei der Abteilung Finanzen melden (i.d.R. Montag und Donnerstag erreichbar) per E-Mail finanzverwaltung@birrhard.ch oder Tel. 056 225 17 39, um rechtzeitig vor Fälligkeit der Rechnung eine Lösung zu finden. Ohne vorherige Zahlungsvereinbarung wird Anfangs November 2025 eine gebührenpflichtige Mahnung (Fr. 35.-) zugestellt.
Vielen Dank für die fristgerechte Begleichung der Steuern und die bereits geleisteten Zahlungen.
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Codebestellung Prämienverbilligung 2026
Mitteilung vomDer Kanton Aargau gewährt EinwohnerInnen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung.
Bis Ende September 2025 erfolgt der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen auf Grundlage der Steuerveranlagung 2023. Wer bis Ende September keinen Code für die PV 2026 erhalten hat, kann diesen ab Oktober 2025 unter www.sva-ag.ch/pv bestellen. Der Anmeldecode ist sechs Wochen gültig.
Die Antragsfrist für das Jahr 2026 läuft am 31. Dezember 2025 ab, danach kann kein Antrag mehr gestellt werden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung sind unter www.sva-ag.ch/pv oder von Fachpersonen der SVA Aargau Tel. 062 837 89 57 erhältlich.
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Baubewilligung wurde erteilt
Mitteilung vom- Manole Robert und Andreea, Föhrenweg 6, Birrhard, Parzelle Nr. 524, Föhrenweg 6, Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung)
- Berardi Flavio und Berardi-Moar Katja, Hinterreistrasse 3c, Birrhard, Parzelle Nr. 572, Hinterreistrasse 3c, Umbau Fenster zu Fenstertüre
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Gesamterneuerungswahlen von Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 vom 28. September 2025
Mitteilung vomIn den Gremien Finanzkommission, Steuerkommission, Steuerkommission-Ersatz, Stimmenzähler und Stimmenzähler-Ersatz entspricht die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze. Da nach Ablauf der Nachmeldefrist keine weiteren Personen vorgeschlagen wurden, werden die Kandidierenden gestützt auf § 30a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) als Mitglieder der jeweiligen Kommission für die Amtsperiode 2026 – 2029 als in stiller Wahl gewählt erklärt. Dadurch erübrigt sich ein Urnengang am 28. September 2025.
Finanzkommission (3 Sitze)
- Jost Michel, geb. 1982, von Eriswil BE, Bifangstrasse 4 (bisher)
- Haller Adrian, geb. 1989, von Birrhard AG, Dorfstrasse 65 (neu)
- Weber Martin, geb. 1980, von Seeberg BE, Postweg 3 (neu)
Steuerkommission (3 Sitze)
- Ott Hans, geb. 1962, von Schwyz SZ, Dorfstrasse 10 (bisher)
- Schär-Meyer Caroline, geb. 1959, von Wyssachen BE, Kastanienweg 4 (bisher)
- Huber Patrik, geb. 1982, von Mülligen AG, Vierbrunnenstrasse 3 (bisher)
Steuerkommission – Ersatzmitglied (1 Sitz)
- Häfeli Adrian, geb. 1963, von Klingnau AG, Blumenstrasse 7 (bisher)
Stimmenzähler (2 Sitze)
- Koch-Vogt Cornelia, geb. 1972, von Mandach AG und Appenzell AI, Dorfstrasse 17 (bisher)
- Röthlisberger Mark, geb. 1977, von Langnau i. E. BE, Bifangstrasse 6 (bisher)
Stimmenzähler – Ersatz (2 Sitze)
- Wernli-Bühler Sabrina, geb. 1987, von Weesen SG, Steibodestrasse 18 (bisher)
- Costanzo Francesco, geb. 1985, von Pfäffikon ZH, Fichtenweg 15 (neu)
Gegen diese Wahlen kann gemäss §§ 66 und 68 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) bis spätestens am dritten Tag nach der Veröffentlichung (Ablauf: Montag, 1. September 2025) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Postfach, 5001 Aarau, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt darstellen.
Gemeinderat/Wahlbüro
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