Aktuelles

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    Brötliexamen 2025 - Die "Bergvagabunden" sorgen für Stimmung
    Mitteilung vom

    Am gemeinsamen Abendprogramm der Gemeinden Birr, Birrhard und Lupfig sorgen die «Bergvagabunden» für beste Unterhaltung und Feierlaune. Mit schwungvollen Rhythmen, mitreissenden Wiesnhits sowie dem einen oder anderen Schweizer Schmankerl bringen sie Jung und Alt auf die Tanzfläche.

    Samstag, 28. Juni 2025, 19.00 Uhr, Festplatz / Livebühne Schulanlage Birr

    Kommt vorbei und feiert mit uns!

    Weitere Informationen zur Band unter www.oktoberfestbands.ch 

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    Mitteilungsblatt Nr. 05 vom 10.04.2025
    Mitteilung vom
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    Öffentliche Auflage Baugesuche
    Mitteilung vom
    Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
    Zeit:Vom 11.04.2025 bis 12.05.2025 während den ordentlichen Bürostunden

    Einwände:

     

     

     

     

     

    Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

     

    Bauherrschaft:Manole Robert und Andrea, Föhrenweg 6, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:Dein Sanierungspartner GmbH, Muracherstrasse 4b, 5722 Gränichen
    Lage des Baugrundstückes:Föhrenweg 6 / Parzelle Nr. 524
    Bauprojekt:Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung)
      
    Bauherrschaft:Scherer Joe, Rebweg 7, 5244 Birrhard
    Projektverfasser:constracta, Buchenstrasse 4a, 5222 Umiken
    Lage des Baugrundstückes:Speetelacherstrasse / Parzelle Nr. 527
    Bauprojekt:Parkplätze
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    Gemeindeverwaltung – Öffnungszeiten am 1. Mai 2025
    Mitteilung vom

    Am 1. Mai 2025 (Tag der Arbeit) ist die Gemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:

    • 08.30 – 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
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    Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029
    Mitteilung vom

    Am 28. September 2025 findet der 1. Wahlgang der vom Volk zu wählenden Behörden- und Kommissionsmitglieder statt. Im Hinblick darauf, wurde bei den amtierenden Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber eine Vorabklärung vorgenommen. Folgende Personen stellen sich der Wiederwahl:

    Gemeinderat (5 Mitglieder)

    • Daniel Knappe
    • Gaudenz Lüchinger
    • Nicole Andermatt
    • Michael Schwaller
    • Markus Wernli
     
      

    Finanzkommission (3 Mitglieder)

    • Michel Jost
    • vakant
    • vakant
     
      

    Steuerkommission (3 Mitglieder)

    • Hans Ott
    • Caroline Schär
    • Patrik Huber

    Steuerkommission-Ersatz (1 Mitglied)

    • Adrian Häfeli
      

    Stimmenzähler (2 Mitglieder)

    • Cornelia Koch
    • Mark Röthlisberger

    Stimmenzähler-Ersatz (2 Mitglieder)

    • Sabrina Wernli
    • vakant

     

    Anmeldeverfahren
    Gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) sind Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, das heisst bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Im ersten Wahlgang kann grundsätzlich jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

    Werden bei den Kommissionswahlen (gilt nicht für Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann) nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. 

    Für die bisherige und auch die künftige Mitarbeit im Dienste der Öffentlichkeit wird allen Behörden- und Kommissionsmitgliedern recht herzlich gedankt. 

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    Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau
    Mitteilung vom

    Am 1. April 2025 tratt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit den entsprechnenden Bauverwaltungen zuständig. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben. 

    Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen.

    Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei. 

    Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.

    Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Überblick:

    • Elektro-Wassererwärmer dürfen nicht mehr ausschliesslich direktelektrisch ersetzt werden.
    • Bei Neubauten muss nur noch das Warmwasser nach Verbrauch erfasst und abgerechnet werden.
    • Auch bei einem eins-zu-eins-Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers ist ein Kostennachweis erforderlich.
    • Beim Heizungsersatz in Wohnbauten darf der Anteil nichterneuerbarer Energie maximal 90 % betragen.
    • Für Gebäude mit elektrischer Widerstandsheizung muss innert fünf Jahren einen GEAK Plus erstellen.
    • Für den Ersatz von Heizungen und Elektroboilern wird eine Meldepflicht eingeführt.

    Zu den Gesetzeserläuterungen:               https://www.ag.ch/energiegesetz

    Zum Förder- und Beratungsprogramm:    https://www.ag.ch/energie-foerderungen

    Zur energieberatungAARGAU:                 https://www.ag.ch/energieberatung

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    Birrfelder Frühlings-Chilbi
    Mitteilung vom

    Jährliche Messe, Eitelkeitsmesse, Zelte

    Die «Birrfelder Frühlings-Chilbi» hat sich im Jahresprogramm inzwischen als fester Bestandteil etabliert. So findet am ersten Maiwochenende bereits die 4. Ausgabe statt:

    Freitag, 2. Mai 2025 Nachmittag – Sonntag, 4. Mai 2025 Abend.

    Auch dieses Jahr wird es ein vielfältiges Angebot mit Bahnen und Leckereien geben. Das Festzelt mit Sitzplätzen und Sound sowie einem feinen Speise- und Getränkeangebot wird wiederum vom Turnverein Birr betrieben.

    Wie jedes Jahr werden allen Schulkindern der Gemeinden Birr, Birrhard, Lupfig und dem Ortsteil Scherz Freikarten für den Lunapark abgegeben.

    Kiesplatz Eigenämterstrasse (bei der Schulanlage Nidermatt)

    • Freitag, 2. Mai 2025         16.00 – 24.00 Uhr, Lunapark (Festbeiz ab 18.00 Uhr)
    • Samstag, 3. Mai 2025      14.00 – 24.00 Uhr, Lunapark & Festbeiz
    • Sonntag, 4. Mai 2025       13.00 – 22.00 Uhr, Lunapark (Festbeiz bis ca. 20.00 Uhr)

    Die Gemeinden vom Eigenamt freuen sich auf ein schönes Fest und viele Besucher/innen.

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    Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
    Mitteilung vom

    Alle Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden (§ 109 BauG), nachdem Sichtbehinderung an Strassen immer wieder Ursachen für Unfälle sind. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:

    • Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen und Gehwegen 3 m.
    • An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen (§ 42 Abs. 2 BauV).
    • Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
    • Ebenfalls sind Rand- und Wassersteine von überhängenden Sträuchern und Boden­deckern (Behinderung Reinigungsarbeiten) freizuhalten.

    Das Zurückschneiden muss bis am 20. April 2025 vorgenommen werden. Sind die Pflanzen am angesetzten Termin nicht zurückgeschnitten, so muss die Gemeinde für die Durchsetzung ihrer Anordnung (insbesondere an exponierten Strassenabschnitten) besorgt sein.

    Nach der angesetzten Frist ist das Bauamt somit berechtigt, wo nötig, ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken, Sträucher, Bäume und Einfriedungen sowie überhängende Äste auf Kosten des Grundeigentümers zurückzuschneiden. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt bzw. die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen.

    Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit fristgerecht leisten.

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    Komposttag 2025 - Wieder eine Mulde beim Werkhof gestellt
    Mitteilung vom

    Am Samstag, 5. April 2025 ab 09.00 Uhr steht auf dem Werkhofgelände an der Langgass eine Mulde der Hufschmid Grüngutverwertung GmbH. Kommen Sie mit Schaufel, Schubkarren, Säcken oder Kesseln und holen Sie sich Ihren 
    Gratis-Kompost direkt im Dorf. Aber Achtung: «es het nor so langs het».

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    Leinenpflicht für Hunde ab April bis Ende Juli
    Mitteilung vom

    Gemäss § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau sind Hunde im Wald (auch auf den Wegen) und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.