Mitteilung vom
| Ort: | Gemeindekanzlei Birrhard | |
| Zeit: | Vom 05.12.2025 bis 05.01.2026 während den ordentlichen Bürostunden | |
Einwände:
| Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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| Bauherrschaft: | Rexhepi Selman, Dukagjin, Zejnije und Adile, Dorfstrasse 69, 5244 Birrhard | |
| Projektverfasser: | Go Smart Solution AG, Langgass 11, 5244 Birrhard | |
| Lage des Baugrundstückes: | Dorfstrasse 69 / Parzellen Nr. 616 / Dorfzone | |
| Bauprojekt: | Photovoltaikanlage (ohne Profilierung) | |
| Bauherrschaft: | Zurlinden Patrik und Andrea, Dorfstrasse 71, 5244 Birrhard | |
| Projektverfasser: | Go Smart Solution AG, Langgass 11, 5244 Birrhard | |
| Lage des Baugrundstückes: | Dorfstrasse 67 / Parzellen Nr. 617 / Dorfzone | |
| Bauprojekt: | Photovoltaikanlage (ohne Profilierung) | |