Mitteilung vom
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist bis 4. August 2025 sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen.
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist bis 4. August 2025 sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 20. Juni 2025 in Rechtskraft erwachsen.