Parkieren auf dem Trottoir ist untersagt

Mitteilung vom

Wir haben aus der Bevölkerung den Hinweis erhalten, dass insbesondere auf der Dorfstrasse vermehrt auf dem Trottoir parkiert wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Parkieren auf Trottoirs für Motofahrzeuge untersagt ist (Art. 41 Verkehrsregelnverordnung). Das Trottoir ist den Fussgängern vorbehalten. Wer gegen das Verbot verstösst, kann gebüsst werden.