Mitteilung vom
| Ort: | Gemeindekanzlei Birrhard | |
| Zeit: | Vom 7.11.2025 bis 8.12.2025 während den ordentlichen Bürostunden | |
Einwände:
| Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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| Bauherrschaft: | Lamini Amina, Racaj Bedri und Selim, Dorfstrasse 77, 5244 Birrhard und Deveci Melek, Melisa, Mert und Ali, Dorfstrasse 81, 5244 Birrhard | |
| Projektverfasser: | Steinblick AG, Mellingerstrasse 20, 5400 Baden | |
| Lage des Baugrundstückes: | Dorfstrasse 77 und 81 / Parzellen Nr. 611 und 612 / Dorfzone | |
| Bauprojekt: | Stützmauern (nachträgliches Gesuch) | |