ÖFFENTLICHE AUFLAGE BAUGESUCHE

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
Zeit:Vom 29.08.2025 bis 29.09.2025 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

 

Bauherrschaft:R. + M. Haller GmbH, Militärstrasse 1, 5244 Birrhard
Projektverfasser:Strüby Konzept AG, Steinbislin 2, 6423 Seewen
Lage des Baugrundstückes:Militärstrasse 1 / Parzelle Nr. 576 / Spezialzone Lohnunternehmen
Bauprojekt:Neubau Gewerbehalle Etappe 2
  
Bauherrschaft:Käser Thomas und Doris, Oedhus 1, 5413 Birmenstorf
Projektverfasser:taroarchitekten würenlingen ag, Wiesenstrasse 18, 5303 Würenlingen
Lage des Baugrundstückes:Birrfeldstrasse 16 / Parzelle Nr. 220 / Dorfzone
Bauprojekt:Neubau Parkplätze (8)