ÖFFENTLICHE AUFLAGE BAUGESUCHE

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
Zeit:Vom 12.09.2025 bis 13.10.2025 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

 

Bauherrschaft und Projektverfasser:Gaul Maritn und Sabine, Dorfstrasse 40, 5244 Birrhard
Lage des Baugrundstückes:Dorfstrasse 40 / Parzelle Nr. 161 / Dorfzone
Bauprojekt:Umnutzung Kellerraum in Studiowohnung (nachträgliches Gesuch)