Öffentliche Auflage Baugesuche

Mitteilung vom
Ort:Gemeindekanzlei Birrhard
Zeit:Vom 12.06.2026 bis 13.07.2026 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

 

Bauherrschaft:Ruedi und Brigitte Schütz, Dorfstrasse 59, 5244 Birrhard
Projektverfasser:Iseli AG Lenzburg, Zeughausstrasse 46, 5600 Lenzburg
Bauplatz:Dorfstrasse 59 / Parzelle Nr. 132 / Dorfzone
Bauprojekt:Photovoltaik-Anlage (Aufdach)
  
Bauherrschaft:Bonhôte-Immobilier SICAV, Quai Ostervald 2, 2000 Neuchâtel
Projektverfasser:Eniwa AG, Joho Thomas, Industriestrasse 25, 5033 Buchs AG
Bauplatz:Käsistrasse 6-22 / Parzellen Nrn. 619, 620, 621, 622, 623, 624, 625, 626 / Dorfzone
Bauprojekt:Photovoltaik-Anlage