Mitteilung vom
| Ort: | Gemeindekanzlei Birrhard | |
| Zeit: | Vom 30.01.2026 bis 02.03.2026 während den ordentlichen Bürostunden | |
Einwände:
| Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden. | |
| Bauherrschaft: | Einwohnergemeinde Birrhard, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard | |
| Projektverfasser: | Einwohnergemeinde Birrhard, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard | |
| Bauplatz: | Dorfstrasse / Parzellen Nrn. 412, 361, 283, 60, 319, 320, 147, 143 / Dorfzone | |
| Bauprojekt: | 5 zusätzliche Leuchtstellen | |
Aufgrund einer fehlerhaften Parzellen-Nr. ersetzt diese Publikation bzw. Auflage die Publikation vom 15. Januar 2026. Wir danken für Ihr Verständnis.