Mitteilung vom
| Ort: | Gemeindekanzlei Birrhard | |
| Zeit: | Vom 24.10.2025 bis 24.11.2025 während den ordentlichen Bürostunden | |
Einwände:
| Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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| Bauherrschaft und Projektverfasser: | Nonevel AG, Langgass 2, 5244 Birrhard | |
| Lage des Baugrundstückes: | Langgass 2 / Parzelle Nr. 298 / Arbeitszone 1 | |
| Bauprojekt: | Einbau Rolltor und Rampe | |
| Bauherrschaft: | Deveci Ali, Mert, Melisa, Melek, Dorfstrasse 79, 5244 Birrhard | |
| Projektverfasser: | Steinblick AG, Täfernstrasse 2, 5405 Dättwil AG | |
| Lage des Baugrundstückes: | Dorfstrasse 79 / Parzelle Nr. 613 / Dorfzone | |
| Bauprojekt: | Sichtschutzwand (nachträglich) | |