Mitteilung vom
Ort: | Gemeindekanzlei Birrhard |
Zeit: | Vom 20.06.2025 bis 21.07.2025 während den ordentlichen Bürostunden |
Gesuchsteller: | Verein Birreter Weihnachtsmarkt |
Veranstaltung: | Weihnachtsmarkt 2025 vom 22. November 2025 |
Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Das Gesuch liegt vom 20. Juni 2025 bis 21. Juli 2025 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
Gegen die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.