Eidgenössisches Feldschiessen
25. Mai 2024
10:00 - 16:00 Uhr
12:00 - 13:00 Mittagspause
Interessierte ab 15 Jahren in Begleitung von Erziehungsberechtigten. Es gilt: 514.541 Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition Art. 12.
Für schiesspflichtige Armeeangehörige, die beabsichtigen, ihre persönliche Waffe ins Eigentum zu übernehmen, für Leihwaffenbesitzer (persönliche Waffe Stgw) oder Sportschützen, welche regelmässige Schiessen zum Erhalt ihrer Ausnahmebewilligung nachweisen müssen.
Auch Personen die noch geschossen haben sind herzlich willkommen. Diese sind dringend gebeten, ein vorgängiges Training bei der SG Birrhard zu besuchen, da die Betreuungskapazitäten zur Anleitung von Neuschützen am Feldschiessen begrenzt ist.
Waffen können durch die SGB gestellt werden. Der Anlass ist kostenfrei.
Die beim vorgängigen Training verbrauchte Munition ist selbst zu zahlen (0.50 CHF pro Schuss).
Für das vorgängige Training wird für Neuschützen unbedingt um eine Anmeldung bei V. Schütz gebeten.