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Das Waldhaus Birrhard wurde im Jahr 2003 durch die damalige Ortsbürgergemeinde neu erbaut. Dies nachdem die alte Waldhütte durch den Gewittersturm im Juni 2002 zerstört wurde. Das Waldhaus liegt südöstlich ausserhalb von Birrhard, im Waldgebiet Lache.
Das neue Waldhaus bietet Platz für ca. 40 Personen und ist rollstuhlgängig. Die Küche verfügt über einen Kühlschrank, einen Backofen und einen gewerblichen Geschirrspühler. Geschirr ist für rund 50 Personen vorhanden. Es steht keine Kaffeemaschine zur Verfügung, jedoch 2 Thermoskrüge für Heisswasser.
Im Innern rundet ein Cheminee die gemütliche Atmosphäre eines Waldhauses ab. Chemineeholz ist vorhanden.
Vor dem Waldhaus befindet sich ein Grillplatz. Dieser steht den Mietern des Waldhauses zu. Zusätzliche Sitzbankgarnituren können beim Waldhauswart bezogen werden. Wenn das Waldhaus nicht vermietet ist, steht der Grillplatz der ganzen Bevölkerung zur Verfügung. Dieser kann jedoch nicht unabhängig vom Waldhaus gemietet werden.
Reservations Details | Zwingende Angaben zu Anlass und Anz.Teilnehmer | |
Preise | a) auswärtige Mieter: Montag - Donnerstag CHF 170.00 Freitag - Sonntag und allgemeine Feiertage*) CHF 220.00 b) ortsansässige Mieter: Montag - Donnerstag CHF 120.00 Freitag - Sonntag und allgemeine Feiertage*) CHF 170.00 *) Neujahr, Berchtoldstag, Donnerstagabend vor Karfreitag, Karfreitag, Ostermontag, Mittwochabend vor Auffahrt, Auffahrt, Pfingstmontag, 31. Juli, 1. August, 24. - 26. Dezember, Silvester | |
Reservationszeiten | Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel um 10.00 Uhr des Reservationsdatums. Die Abnahme des Waldhauses und Schlüsselrückgabe ist spätestens um 10.00 Uhr des Folgetages. | |
Reservationsvorgang | Der Belegungsplan wird durch die Gemeindeverwaltung Birrhard bewirtschaftet. Sie übernimmt für versehentlich nicht erfolgte Eintragungen und Abweichungen sowie fehlerhafte Ausführungen, Druckfehler und anderes keine Verantwortung und Haftung. Bei einer Reservation online, markieren Sie bitte im Belegungsplan Ihr gewünschtes Datum und füllen den verlangten Fragebogen aus. Ihr Datum wird sogleich provisorisch reserviert. | |
Dokument | Zufahrtsplan_Waldhaus.pdf (479.9 kB) Waldhausreglement_20200101.pdf (300.5 kB) | |
Annullierungsregeln | Unkostenbeitrag § 15 Wer von einer Reservation zurücktritt, hat die durch ihn verursachten Administrativkosten zu tragen wenn: die schriftliche Bewilligung bereits zugestellt wurde: CHF 50.00 die Benützungsgebühren zurückerstattet werden müssen: CHF 75.00 | |
Kontakt | Gemeindeverwaltung Birrhard |
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