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12.05.2024 06:00:19


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SVA - Einkommensteilung im Scheidungsfall

Die Anmeldung kann bei derjenigen Ausgleichskasse eingereicht werden, bei der Sie aktuell Ihre AHV-Beiträge entrichten oder die ein individuelles Konto für Sie führt. Für die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall oder bei Auflösung der eingetragenen Partnerschaft braucht es keine zusätzliche Anmeldung Ihrer Ex-Partnerin oder Ihres Ex-Partners.

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Zuständige Instanz: Einwohnerdienste / SVA-Zweigstelle

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