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09.05.2024 10:07:47


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Kleinhandelsbewilligung / Einzelanlass

Das Wirten an einem Einzelanlass untersteht dem Gastgewerbegesetz. Mit einer Kopie dieser Anmeldung können Sie den Einzelanlass bei Ihrer Standortgemeinde melden. Für den Ausschank von Spirituosen benötigen Sie eine Kleinhandelsbewilligung.

Für Einzelanlässe bis Ende Februar 2018 erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung beim Amt für Verbraucherschutz. Für Anlässe ab dem 1. März 2018 erhalten Sie die Kleinhandelsbewilligung bei Ihrer Gemeinde.

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Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei / Bestattungsamt

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