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Gemeinde Birrhard

Öffentliche Auflage Baugesuche

2

Ort:

Gemeindekanzlei Birrhard

Zeit:

Vom 03.05.2024 bis 03.06.2024 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

 

Bauherrschaft:

Gaul Martin und Sabine, Dorfstrasse 40, 5244 Birrhard

Projektverfasser:

Schäfer Generalunternehmung AG, Bahnhofstrasse 44,5605 Dottikon

Lage des Baugrundstückes:

Blumenstrasse 6 / Parzelle Nr. 387

Bauprojekt:

Energetische Sanierung, Luft/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung)

 

 

   
   
   
   
   
   
   
   
   
 
   
   
   
 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   


Datum der Neuigkeit 3. Mai 2024