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Gemeinde Birrhard

Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse und zustande gekommenes Referendum

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind mit Ausnahme des Traktandums 5 sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023 in Rechtskraft erwachsen.

Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2023, Traktandum 5, «Projektierungskredit von Fr. 210'000 inkl. MwSt für die vertiefte Abklärung eines Gemeindezusammenschlusses der Gemeinden Birr, Birrhard und Lupfig», das Referendum ergriffen worden ist.

Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am Einreichungstag des Referendumsbegehrens vom 7. Dezember 2023 auf 573. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt gem. Gemeindeordnung 1/4 oder 144. Total eingereicht worden sind 206 Unterschriften, wovon 198 gültig und 8 ungültig sind.

Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.



Datum der Neuigkeit 11. Jan. 2024