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Abfallbeseitigung
Kehrichtabfuhr: jeden Dienstag
Bezüglich den Detailinformationen zu diesem umfangreichen Thema wird auf den jährlich erscheinenden Abfall­kalender verwiesen. Dieser wird jeweils Ende Jahr in alle Haushaltungen verteilt oder kann jederzeit auf der Ge­meindeverwaltung bezogen werden.
 
Abstimmungen
Die Stimmabgabe kann brieflich durch Aufgabe bei einer Poststelle oder durch Einwurf in den Briefkasten beim Gemeindehaus erfolgen. Für die persönliche Stimmabgabe ist die Urne an den Abstimmungswochenenden je­weils von 09.00 - 09.30 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.
Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und -bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei brieflicher Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellcouvert als Antwortcouvert verwendet werden. Die Stimm- und die Wahlzettel müssen zwingend ins Stimmzettelcouvert gelegt und dieses zugeklebt werden. Der Stimmrechtsausweis ist zu unterzeichnen.
Die Stimmzettel sollen nicht auseinandergetrennt werden.
 
Adressauskünfte
Adressauskünfte werden nur auf schriftliche (auf dem Postweg oder per Fax, nicht per Email) Anfrage erteilt. In § 5 Abs. 2 NAG (Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt) ist festgelegt, dass die Einwohnerkontrolle gewisse Daten an Dritte weitergeben kann, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt. Es ist ein Interessensnachweis beizulegen. Die Gebühr beträgt Fr. 20.00.
 
Arbeitslosigkeit
Die Anmeldung für Arbeitslose nimmt das Arbeitsamt der Gemeinde Birrhard entgegen. Danach ist das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) zuständig. .
 
Arbeitsgericht
Auskunft des Arbeitsgerichtes Brugg jeweils am Mittwoch von 13.30 bis 16.30 Uhr. Telefonische Auskünfte wer­den ausschliesslich unter Tel. 056 441 78 50 angeboten.
 
Baubewilligungspflicht
Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche
 
Keine Baubewilligungspflicht
Nicht alle Bauvorhaben brauchen eine Baubewilligung. Hier finden Sie eine Auflistung der baubewilligungsfreien Bauten. Im Zweifelsfall ist die Bauverwaltung anzufragen.
 
Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Es muss ein Ausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden.
Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiberin und Gemeindeammann oder deren Stellvertreter.
Kosten:
- Unterschriftsbeglaubigungen: CHF 10.--
- Beglaubigung von Dokumenten: CHF 5.--
 
Einzelanlass mit Wirtetätigkeit
Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit muss dem Gemeinderat 10 Tage vorher gemeldet werden. Hierfür ist das entsprechende Formular zu verwenden. Die Meldung ist nicht gebührenpflichtig.
 
Erdgasversorgung
Die Gemeinde Birrhard ist an die Erdgasversorgung der Regionalwerke AG Baden angeschlossen. Kontaktstelle für den Erdgasanschluss Regionalwerke AG Baden, Abt. Gas, Haselstrasse 15, 5401 Baden, Tel. 056 200 22 71

Pikettnummer während 24 Stunden/Tag: Tel. 056 200 94 00
 
Findeltiere
Tierfunde sind oft sowohl für den Finder als auch für die suchende Person mit grossen Umtrieben verbunden. Glücklicherweise können die meisten entlaufenen Tiere schnell wieder ihrem Besitzer zugeordnet und übergeben werden. Können Tiere aber nicht innert einer gewissen Zeit an den Besitzer übergeben werden, müssen sie nach einer Bestimmung des Schweiz. Zivilgesetzbuches über Tierfunde einer kantonalen Meldestelle gemeldet werden (Art. 720a ZGB). Der Aarg. Tierschutzverein arbeitet ab dem 1. November 2007 eng mit der STMZ Schweiz. Tiermeldezentrale zusammen. Dadurch kann das Angebot der Meldestelle deutlich ausgebaut werden und die Vernetzung mit den Meldestellen anderer Kantone ist gesichert. Die Meldestelle für gefundene und vermisste Tiere im Kanton Aargau ist der Aarg. Tierschutzverein ATs, Steinenbühlstrasse 36, 5417 Untersiggenthal, Telefon 0900 980 020 (CHF 1.20/Min. zu gunsten der Tierschutzarbeit des ATs). Bürozeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr. Ausserhalb der Bürozeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können Sie Fund- und Vermisstmeldungen von Tieren bei der STMZ Schweiz. Tiermeldezentrale aufgegeben werden. Vermisstmeldungen: Telefon 0900 357 358 (CHF 1.95/Min.) Fundmeldungen: Telefon 0848 357 358.
 
Grundbuchauszug
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt Brugg, Schulthess-Allee 1, 5200 Brugg
Tel. 056 448 98 48
 
Grundbuchplan
Grundbuchpläne sind erhältlich beim Grundbuchgeometer Dr. Peter Porta, Neumarkt 1, 5200 Brugg
Tel. 056 460 97 90
 
Hundehalterausbildung
Nach Art. 68 der genannten Verordnung müssen Hundehalter und Hundehalterinnen, die sich nach dem 1. Sept. 2008 einen Hund anschaffen, mit diesem obligatorisch einen Erziehungskurs besuchen. In einer Uebergangsfrist von zwei Jahren bestehen Sonderregelungen. Im Veterinärdienst sind dazu diverse Anfragen von Hundehaltenden eingegangen. Deshalb stellte der Veterinardienst die häufigsten Fragen und Antworten zusammen.

Weitere nützliche Informationen auf www.tiererichtighalten.ch
 
Hundetaxen (für Hunde ab 3 Monaten):
pro Jahr Fr.           100.--
pro Halbjahr (ab 1.11.)      Fr.           50.--
Befreit von der Hundesteuer sind gemäss Gesetz über das Halten und Besteuern von Hunden:
Polizei-, Militär-, Sanitäts-, Lawinen-, Katastrophen-, und Blindenhunde
Die Halter von solchen Hunden haben nur die Einschreibegebühr von Fr. 20.-- pro Jahr zu bezahlen.
Die Hundekontrollmarken sind jeweils im Mai des laufenden Jahres bei der Gemeindekanzlei Birrhard einzulösen.
Bei Verlust der Hundekontrollmarke ist bei der Gemeindekanzlei für Fr. 20.-- eine neue zu beziehen.
 
Kabelfernsehen
Birrhard ist am Kabel der Cablecom AG angeschlossen.
Informationen zum Kabelanschluss erteilt
Cablecom
Hintermättlistr. 11
5506 Mägenwil
Tel.
Fax
0844 80 40 10
0844 80 40 11
 
 
 
 
 
Kehrichtgebühren
Gebührenmarken

35 Liter
60 Liter
110 Liter

Fr.   2.70
Fr.   4.30
Fr.   8.60 ( 2 Marken für 60 Liter)
Säcke
110 Liter
Fr. 75.00 (Rolle à 10 Säcke)
 
Container
800 Liter
Fr. 48.00
 
Gebührenpflichtige Kehrichtsäcke, Marken und Containerplomben können ausschliesslich bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden (Bestellung online möglich).
 
Konkursamt
Amtsstelle Brugg, Hauptstrasse 8, Postfach, 5201 Brugg
Tel. 056 441 85 73
 
Pilzkontrolle
 
 
 
Hauptsaison
Ort:
Hofstatt Brugg, Militärküche
 
 
Datum:
Sonntag, 31. August bis Sonntag, 26. Oktober 2008
 
 
Zeit:
18:30 - 19:00 Uhr
 
Vor- und Nachsaison
Hartmann Hanspeter
Plattenweg 15
5223 Riniken

Vogt Pascal
Rankstrasse 3
5430 Wettingen

Tel.

oder

Tel.

056 441 83 39



056 426 60 94


Bitte benachrichtigen Sie die Pilzkontrolleure in der Vor- und Nachsaison vor Ihrem Besuch.
 
Polizei
Regionalpolizei Brugg, Hauptstrasse 12, Postfach, 5201 Brugg
Tel. 056 461 76 80 oder Notruf 117
 
Kantonspolizei, Regionencenter Nord, Wildischachen 14, 5200 Brugg
Tel. 062 835 85 00 oder Notruf 117
 
Rechtsauskunft, unentgeltliche
Windisch, jeden 1. und 3. Mittwoch des Monats, 17.30 - 18.30 Uhr, Gemeindehaus, Dohlenzelgstrasse 6
organisiert durch den Aargauischen Anwaltsverband
 
Schweizer Reisepass
Wichtige Informationen rund um den Schweizer Pass sowie die Identitätskarte finden Sie unter folgenden Links:
http://www.schweizerpass.ch
http://www.ag.ch/passamt
 
Steuererklärung, Einreichung
Für unselbstständig Erwerbende bis jeweils Ende März, für selbstständig Erwerbende bis Ende Juni. Falls die fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, kann Fristerstreckung verlangt werden. Fristerstreckungsgesuche bis 30. Juni werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit die Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches. Bitte Steuererklärung unterzeichnen (beide Ehegatten) und mit allen nötigen Belegen einreichen.
 
Steuern, Ratenzahlungen
Bestellen Sie bei der Finanzverwaltung Einzahlungsscheine für die Steuern. Vereinbaren Sie mit der Finanzverwaltung die Raten zu Beginn des Steuerjahres, damit verhindern Sie unnötige Mahnungen und Betreibungskosten.
 
Strom
Die Stromversorgung in Birrhard erfolgt durch die AEW Energie AG. Meldungen zum Ablesen des Stromes (bei Zu- / oder Wegzug) an
Dürsteler Elisabeth
Tel.
056 225 18 78
 
Störungsmeldungen haben zu erfolgen an
AEW Energie AG
Tel.
062 834 21 11
 
 
Todesfall
Todesfall im Spital
Todesfälle von Birrharder Einwohnern sind möglichst rasch der Gemeindekanzlei Birrhard zu melden, welches die Angehöri­gen bei der Organisation der Bestattung unterstützt.
Todesfall zu Hause
Todesfälle, welche in Birrhard eintreten, sind möglichst rasch der Gemeindekanzlei Birrhard zu melden. Vorerst ist aber unverzüglich ein Arzt aufzubieten, der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden der Gemeindekanzlei ausstellt. Diese organisiert die Einsargung, den Transport und die Bestattung. Über die Wochenenden und die Feiertage besteht ein Pikettdienst.
Die Gemeinde Birrhard hat einen Vertrag mit dem Allgemeinen Bestattungsinstitut Harfe GmbH, Brugg. Dieses kann zudem durch die Angehörigen direkt angefordert werden (Tel. 056 442 23 22.) www.bestattungsinstitut.ch
 
Wegzug
Für die Abmeldung sind erforderlich (für Schweizer/innen):
Schriftenempfangsschein/Niederlassungsausweis
Für Ausländer/innen sind zudem erforderlich:
Ausländerausweis
Die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde muss persönlich innert 14 Tagen seit dem Weg­zugsdatum erfolgen. Danach muss man sich bei der neuen Wohngemeinde anmelden.
 
Zuzug
Für die Anmeldung sind erforderlich (für Schweizer/innen):
Heimatschein
Familienbüchlein (bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen)
Der Schriftenempfangsschein/Niederlassungsausweis wird danach zugestellt.
Für Ausländer/innen sind erforderlich:
Reisepass
Ausländerausweis
Krankenkassenpolice
Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde muss persönlich
innert 14 Tagen seit dem Zuzugsdatum erfolgen. Zuerst muss man sich aber bei der alten Wohngemeinde abmelden.

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Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard
Tel. 056 225 17 36, Fax 056 225 28 10, gemeindeverwaltung@birrhard.ch