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28.03.2024 09:48:40


Auskünfte aus dem Einwohnerregister


Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Birrhard wohnhafte Person ?

Aus Datenschutzgründen erteilt die Einwohnerkontrolle keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von CHF 20.-- (exkl. CHF 5.00 Administrativkosten) verrechnet. Folgende Auskünfte können erteilt werden:

Einfache Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort. Um diese Auskunft zu erhalten, muss entweder ein Interessennachweis mitgesandt werden, oder der Grund der Anfrage plausibel nachvollziehbar sein.


Erweiterte Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Heimatort, Zuzugsdatum, Zuzugsort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).

Preis: CHF 20.00 (Bei Zustellung gegen Rechnung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 5.00 erhoben.)

Preis: 20 Fr.


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