In diesen Tagen erhalten Sie den Flyer für die Prämienverbilligung 2021. Die automatischen Anmeldecodes für Personen mit einer def. Steuererklärung 2018 und daraus resultierendem möglichem Anspruch werden im September 2020 versandt. Ab Oktober 2020 können Codes für die Prämienverbilligung bestellt werden. Um von einer allfälligen Prämienverbilligung 2021 profitieren zu können, muss der Antrag bis spätestens 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Neuzuzüger im Kanton Aargau können mittels Änderungsantrag auch im laufenden Jahr den Antrag auf Prämienverbilligung stellen.
Denken Sie daran, dass auch Verbesserungen der finanziellen Verhältnisse gemeldet werden müssen; zuviel bezogene Prämienverbilligung ist rückerstattungspflichtig. Details entnehmen Sie bitte direkt unter www.sva-ag.ch/pv.
zur Übersicht |