In letzter Zeit sind auf der Gemeindeverwaltung vermehrt Reklamationen wegen Lärmbelästigung (u.a. Rasenmähen) am Sonntag eingegangen. Gemäss § 8 Abs. 4 des Polizeireglements sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen Lärm erzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken und anderen gewerblichen Arbeitslokalen verboten. Wir bitten die Bevölkerung, aus Rücksicht auf ihre Mitmenschen, auf lärmintensive Verrichtungen am Sonntag zu verzichten. Besten Dank für Ihr Verständnis.
zur Übersicht |