Ort: |
Gemeindekanzlei Birrhard |
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Zeit: |
Vom 27.04.2020 bis 26.05.2020 während den ordentlichen Bürostunden - nur nach telefonischer Terminvereinbarung! |
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Gesuchsteller: |
Verein Birreter Weihnachtsmarkt |
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Veranstaltung: |
Weihnachtsmarkt 2020 vom 21.11.2020 |
Diese Publikation stützt sich auf die Waldgesetzgebung des Kantons Aargau vom 1. Juli 1997. Das Gesuch liegt vom 27. April 2020 bis 26. Mai 2020 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindekanzlei öffentlich auf.
Gegen die Benützung der Waldfläche kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden. Der Einwand hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Legitimiert zur Einsprache ist nur, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.
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