Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2019 wird für die unselbständig erwerbenden Personen (Formular C) bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Die Einreichungsfrist für die selbstständigen Personen (Formular A) sowie Landwirte (Formular B) wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Es muss kein Gesuch für Fristerstreckungen eingereicht werden. Die Steuerbehörde ist jedoch dankbar, wenn die Steuererklärungen trotzdem so rasch als möglich eingereicht werden.
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