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Gemeinde Birrhard

Öffentliche Auflage Baugesuche

2

Ort:

Gemeindekanzlei Birrhard

Zeit:

Vom 22.03.2024 bis 22.04.2024 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

 

Bauherrschaft:

Swisscom (Schweiz) AG, Binzring 17, 8045 Zürich

Projektverfasser:

Cablex AG, Tannackerstrasse 7, 3073 Gümligen

Lage des Baugrundstückes:

Rastplatz Birrhard / Parzelle Nr. 348

Bauprojekt:

Umbau bestehende Mobilfunkanlage mit neuen Antennen
(ohne Profilierung)

 

 

   
   
   
   
   
   
   
   
   
 
   
   
   
 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   


Datum der Neuigkeit 21. März 2024