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Gemeinde Birrhard

Öffentliche Auflage Baugesuche

2

Ort:

Gemeindekanzlei Birrhard

Zeit:

Vom 08.03.2024 bis 08.04.2024 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

 

Bauherrschaft:

Einwohnergemeinde Birrhard, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard

Projektverfasser:

Naos Architekten AG, Gerberngasse 23, 3011 Bern

Lage des Baugrundstückes:

Schulstrasse 1 / Parzelle Nr. 153

Bauprojekt:

Schulraumerweiterung

 

 

Bauherrschaft:

Schütz Ruedi und Brigitte, Dorfstrasse 59 5244 Birrhard

Projektverfasser:

Bauherrschaft

Lage des Baugrundstückes:

Dorfstrasse 59 / Parzelle Nr. 132

Bauprojekt:

Anbau Schopf

 

 

Bauherrschaft:

Suter Fabian und Marlise, Golfweg 5, 5244 Birrhard

Projektverfasser:

Plüss Bauingenieure GmbH, Dorfstrasse 18, 5242 Lupfig

Lage des Baugrundstückes:

Golfweg 5 / Parzelle Nr. 139

Bauprojekt:

Stützmauer (nachträgliches Gesuch)

 
   
   
   
 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   


Datum der Neuigkeit 7. März 2024