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Ort: |
Gemeindekanzlei Birrhard |
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Zeit: |
Vom 26.01.2024 bis 26.02.2024 während den ordentlichen Bürostunden |
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Einwände:
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Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Bauherrschaft: |
Wernli Markus, Steibodestrasse 18, 5244 Birrhard |
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Grundeigentümer: |
Wernli Markus, Steibodestrasse 18, 5244 Birrhard |
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Lage des Baugrundstückes: |
Steibodestrasse 18 / Parzelle Nr. 363 | |
Bauprojekt: |
Gartengestaltung mit Schwimmbad und Sichtschutzwänden |
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