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Gemeinde Birrhard

Öffentliche Auflage Baugesuche

2

Ort:

Gemeindekanzlei Birrhard

Zeit:

Vom 26.07.2023 bis 24.08.2023 während den ordentlichen Bürostunden

Einwände:

 

 

 

 

 

Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.

 

Bauherrschaft:

Bartholet Jörg, Risistrasse 5, 5244 Birrhard

Grundeigentümer:

Bartholet Sonja und Jörg, Risistrasse 5, 5244 Birrhard

Lage des Baugrundstückes:

Risistrasse 5 / Parzelle Nr. 328

Bauprojekt:

Erneuerung Dacheindeckung und Fassadenverkleidung, Montage Photovoltaikanlage, Ausbau Bastelraum im EG in Zimmer mit WC und Nasszelle, Neubau Fassadenkamin und Ersatz Öl-Heizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Splitbauweise)

 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   


Datum der Neuigkeit 24. Juli 2023