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Ort: |
Gemeindekanzlei Birrhard |
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Zeit: |
Vom 26.07.2023 bis 24.08.2023 während den ordentlichen Bürostunden |
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Einwände:
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Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Bauherrschaft: |
Bartholet Jörg, Risistrasse 5, 5244 Birrhard |
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Grundeigentümer: |
Bartholet Sonja und Jörg, Risistrasse 5, 5244 Birrhard |
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Lage des Baugrundstückes: |
Risistrasse 5 / Parzelle Nr. 328 | |
Bauprojekt: |
Erneuerung Dacheindeckung und Fassadenverkleidung, Montage Photovoltaikanlage, Ausbau Bastelraum im EG in Zimmer mit WC und Nasszelle, Neubau Fassadenkamin und Ersatz Öl-Heizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe (Splitbauweise) |
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