Wichtig zu wissen für die Hundehaltenden: Sie sind verpflichtet, Ihren neuen Hund (ab drittem Lebensmonat) bei der Hundedatenbank AMICUS und Ihrer Wohngemeinde anzumelden. Diese Pflicht umfasst ausserdem die Meldung von Namens- und Adressänderungen, einen allfälligen Halterwechsel oder den Tod des Hundes. Mit der rechtzeitigen An- oder Abmeldung eines Hundes (Gemeindeverwaltung UND AMICUS-Datenbank) helfen Sie uns, den administrativen Aufwand in Grenzen zu halten, vielen Dank. Neuanmeldungen sind unter Beilage vom Heimtierausweis auf der Gemeindeverwaltung zu erledigen. Von Hunden, die als „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“ gelten, muss vor dem Erwerb eine Halteberechtigung beim Kantonalen Veterinärdienst beantragt werden. Die Rechnungen für die Hundetaxen werden im Mai versandt. Falls ein gemeldeter Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, melden Sie dies bitte umgehend der Gemeindeverwaltung per Mail gemeindeverwaltung@birrhard.ch oder Tel. 056 225 17 36.
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