Im Februar erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2022. Diese basiert in der Regel auf den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Vorjahres. Die Rechnung ist zahlbar bis zum 31. Oktober 2022. Die vorgedruckten Einzahlungsscheine (ESR) dürfen nur für die Steuern 2022 verwendet werden. Profitieren Sie mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem Vorauszahlungszins von 0.1 % und ersparen Sie sich unnötige Verzugszinsen (5.1 %) nach zu späten Zahlungen.
Die prov. Steuerforderung 2022 basiert in der Regel auf den Faktoren der Vorjahre. Entspricht dies nicht Ihren aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, kontaktieren Sie bitte das regionale Steueramt Windisch (056 460 09 30 oder steueramt@windisch.ch) zwecks Anpassung. Mit dem Steuerrechner (www.ag.ch/steuern) können Sie berechnen, wie viel Steuern Sie voraussichtlich bezahlen müssen.
Weitere Informationen zu den Steuern finden Sie unter www.ag.ch/steuern.
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