Per 01.01.2019 hat der Regierungsrat kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen in Kraft gesetzt.
Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen
Wenn Sie eine Fristerstreckung benötigen, verlangen Sie diese bitte rechtzeitig über
www.ag.ch/efristerstreckung gemäss Aufdruck auf der Steuererklärung.
Für verspätete Zahlungen
Bei Zahlungsschwierigkeiten nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Verfall mit der Abteilung Finanzen (Tel. 056 225 17 39 oder finanzverwaltung@birrhard.ch) Kontakt auf, damit eine Lösung gefunden werden kann. Andernfalls fallen Inkassogebühren an.
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