In letzter Zeit sind auf der Gemeindeverwaltung vermehrt Reklamationen wegen Lärmbelästigung (u.a. Rasenmähen, sägen, bohren) am Sonntag eingegangen. Gemäss § 8 Abs. 4 des Polizeireglements sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen Lärm erzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken und anderen gewerblichen Arbeitslokalen verboten. Wir bitten die Bevölkerung, aus Rücksicht auf ihre Mitmenschen auf lärmintensive Verrichtungen am Sonntag und allgemein auch über die Mittagszeit von 12.00 – 13.00 Uhr und während der Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr zu verzichten. Besten Dank für Ihr Verständnis.
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