Ort: |
Gemeindekanzlei Birrhard |
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Zeit: |
Vom 04.01.2021 bis 02.02.2021 während den ordentlichen Bürostunden |
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Einwände:
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Gegen ein Baugesuch kann während der genannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss von den Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
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Bauherrschaft: |
Dürsteler Gina und Christian, Murackerstrasse 16, 5600 Lenzburg |
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Grundeigentümer: |
Dürsteler Gina und Christian, Murackerstrasse 16, 5600 Lenzburg |
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Lage des Baugrundstückes: |
Fichtenweg 7 / Parzelle Nr. 480 |
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Bauprojekt: |
Neubau EFH mit Doppelgarage und Sitzplatz - Projektänderung Stützmauer |
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