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Öffentliche Auflage Baugesuche

Ort:
Gemeindekanzlei, Gemeindehaus, 5244 Birrhard
Zeit:
Vom 30.07.2010 bis 30.08.2010 während den ordentlichen Bürostunden
Einsprachen:
Gegen dieses Baugesuch kann während der vorgenannten Auflagefrist beim Gemeinderat Birrhard, Bauwesen, 5244 Birrhard, Einwand erhoben werden. Die Auflagefrist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwandführenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Er hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid die Einwandschaft anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Zudem ist darzulegen, aus welchen Gründen die Einwandführenden diesen anderen Entscheid verlangen. Auf einen Einwand, die diesen Anforderungen nicht genügt, kann nicht eingetreten werden.
 
 
Gesuchsteller:
Urech Andreas, Dorfstrasse 65, 5244 Birrhard
Grundeigentümer:
Urech Andreas, Dorfstrasse 65, 5244 Birrhard
Projektverfasser:
Wigasol AG, Niederbuchsitten
Lage des Baugrundstückes:
Dorfstrasse 65 / Parzelle Nr. 135
Umschreibung des Bauvorhabens:
Erstellen eines Wintergartens

Gemeinderat Birrhard

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Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 39, 5244 Birrhard
Tel. 056 225 17 36, Fax 056 225 28 10, gemeindeverwaltung@birrhard.ch